Nachweise können jetzt bei KfW eingereicht werden
Baukindergeld-Antrag: Auf Frist bis Mitte des Jahres achten
Die ersten Anträge auf Baukindergeld sind bearbeitet, die Auszahlung der Zuschüsse beginnt. Antragsteller können jetzt ihre Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen und damit die letzte Hürde bei der Förderung nehmen. Aber Achtung: Die erste Frist zum Hochladen der Nachweise läuft am 30. Juni 2019 ab, danach verfällt der Anspruch auf Baukindergeld! Die Experten vom Ratgeberportal FragenZumBaukindergeld.de erklären, für welche Familien das gilt.
Natürlich lässt sich niemand extra viel Zeit bei der Antragstellung, schließlich können die meisten Familien den Zuschuss sehr gut gebrauchen. Dennoch stehen so kurz nach dem Bezug des Familienheims oft noch einige Arbeiten und Termine an, so dass auch mal eine wichtige Frist untergehen kann. Den Termin zum Hochladen der Nachweise bei der KfW sollten die Antragsteller allerdings besser nicht verpassen, denn sonst verfällt der Anspruch auf Baukindergeld.
Für alle Baukindergeld-Anträge, die bis zum 31. März 2019 bei der KfW gestellt wurden, gilt: Die Nachweise wie Meldebestätigung, Einkommensteuerbescheid und Grundbuchauszug müssen bis spätestens 30. Juni 2019 eingereicht werden.
Für alle, die ihren Baukindergeld-Antrag ab dem 1. April 2019 gestellt haben, gilt eine 3-Monats-Frist: Wenn der Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben die Antragsteller ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, ihre Nachweise im Zuschussportal der KfW hochzuladen.
Für das Baukindergeld sollten Antragsteller diese Unterlagen bereithalten:
Die Einkommensteuerbescheide von Antragsteller und Partner
Die Meldebestätigung der Gemeinde aus der hervorgeht, dass das neue Wohneigentum der Hauptwohnsitz für Antragsteller, Partner und die im Antrag angegebenen Kinder ist.
Einen aktuellen Grundbuchauszug. Liegt der Grundbucheintrag noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
Hat die KfW alle diese Nachweise positiv geprüft, wird die erste Baukindergeld-Rate ausgezahlt. pm
www.FragenZumBaukindergeld.de
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