Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Bauen & Wohnen
  4. Unwetter: Braucht man einen Blitzableiter?

Bauen & Wohnen
ANZEIGE

Unwetter: Braucht man einen Blitzableiter?

Wenn der Blitz einschlägt, kann es zu großen Schäden kommen.
Foto: Leonid Tit, Fotolia.com

Das Wetter wieder zeigt seine gefährliche Seite mit massiven Gewittern. Neben Sturmböen und Hochwasserfluten können auch Blitze große Schäden verursachen.

Dass Blitze in Gebäude oder andere Objekte einschlagen, die wesentlich höher als die Umgebung sind, allein auf weiter Flur stehen oder eine besonders große Fläche haben, ist bekannt. Doch sogar Reihenhäuser in einer Wohnsiedlung könnten vom Blitz getroffen werden. Freilich ist hier die Wahrscheinlichkeit eines direkten Einschlages relativ gering.

In vielen Gebieten Deutschlands schlägt 1,3- bis 2,3-mal im Jahr ein Blitz pro Quadratkilometer ein. Am häufigsten blitzt es im Mittleren Erzgebirgskreis mit 5,8 Blitzen pro Quadratkilometer. Doch auch wenn ein Blitz nur in der Umgebung einschlägt, kann es zu Schäden kommen. Bei einem solchen Einschlag entstehen enorme Überspannungen von bis zu 100.000 Volt.

Wann ist welcher Blitzschutz sinnvoll?

Wegen der statistisch geringen Gefahr gibt es keine generelle gesetzliche Verpflichtung zum Blitzschutz. Jeder Hausbesitzer muss seinen finanziellen Aufwand und den Wert der zu schützenden Güter gegeneinander abwägen. Dabei sollte es allerdings nicht nur um materielle, sondern auch um ideelle Werte gehen.

Die entscheidende Frage lautet: Kann etwas Wichtiges bei einem Blitzschlag unwiederbringlich verloren gehen? Das können beispielsweise Daten auf dem PC oder ein denkmalgeschütztes Haus sein. Auch die Hausratversicherung spielt bei den Überlegungen eine Rolle: Verweist eine Klausel im Vertrag auf Blitzschutz-Vorkehrungen? Dann ist der Blitzschutz ein Muss, weil die Versicherung sonst nicht greift.

Äußerer und innerer Blitzschutz

Wer sich für den Einbau eines Blitzschutzes entschieden hat, sollte auf eine Kombination aus äußerem und innerem Blitzschutz setzen, raten Experten des TÜV Süd. Der äußere Blitzschutz - besser bekannt als "Blitzableiter" - schützt das Gebäude vor einem Blitzeinschlag und einem dadurch möglicherweise entstehenden Brand. Dazu bietet er dem Blitz, der stets den Weg des geringsten Widerstands geht, einen definierten, niederohmigen Strompfad an. Der äußere Blitzschutz besteht aus drei Komponenten: der Fangeinrichtung, der Ableitungseinrichtung und der Erdungsanlage. Besonders schützenswert ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Auch wenn sie nicht getroffen wird, kann sie durch entstehende Magnetfelder bei Blitzeinwirkung im Umfeld beschädigt werden. Ähnliches gilt für die mögliche Beschädigung von empfindlichen Elektrogeräten wie Computern, Telefonanlagen oder Hifi-Geräten im Gebäude. Dafür ist der so genannte innere Blitzschutz notwendig. Hier wird im Sicherungskasten ein Überspannungsschutz bzw. Überspannungsableiter nachgerüstet, der auftretende Überspannungen abbaut oder ableitet. Sowohl der äußere als auch der innere Blitzschutz müssen von einem Fachmann installiert werden. Für die nachträgliche Blitzschutzanlage eines Einfamilienhauses mit zwei Ableitungen muss mit ca. 5000 Euro Kosten gerechnet werden. Sind genügend Erdungsanschlüsse vorhanden, reduziert sich diese Summe entsprechend. Installationen beim Neubau sind günstiger.

Im Fall des Falles muss alles funktionieren

Das ist schon deshalb sinnvoll, weil es um den Schutz von erheblichen Werten geht und der Blitzschutz im Fall des Falles unbedingt funktionieren muss. Aus dem gleichen Grund ist eine regelmäßige Wartung nötig. Rost, Sturm oder Eislast können vor allem den Anlagen im Freien zusetzen. Da sind regelmäßige Kontrollblicke des Hausbesitzers sinnvoll. Zudem sollte ein Fachmann etwa alle fünf Jahre den gesamten Blitzschutz unter die Lupe nehmen. Dafür kann man den Installateur der Blitzschutzanlage oder einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.

Installationsfirmen findet man beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks www.dachdecker.com sowie unter www.blitzschutz.de (dort auch diverse Fachartikel).

Sie möchten Tomaten aus Tomaten ziehen? Dann können Sie samenfestes Saatgut kaufen und aus den ersten Früchten der Ernte Kerne für neue Pflanzen gewinnen.
Nachhaltiges Saatgut

Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren