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  4. Wasser im Haus: Verhalten bei Überflutung nach Starkregen und Co.

Wasser im Haus
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Verhalten bei Überflutung nach Starkregen und Co.

Überflutete Straßen führen zu überfluteten Kellern.
Foto: OsthessenNews/dpa

Wenn Starkregen oder Wasser von Überschwemmungen ins Haus eindringt, sollten Besitzer Ruhe bewahren und überlegt handeln. Mögliche Schäden sichern Sie am besten in diesen vier Schritten ab.

Steht nach Starkregen oder durch über die Ufer getretene Flüsse der Keller unter Wasser, muss man rasch reagieren. Je länger das Wasser im Keller steht, umso schlimmer können die Schäden werden.

Und trotzdem: Das Wasser bedeutet Lebensgefahr. Der Keller darf zunächst keinesfalls betreten werden. Die Tipps für Betroffene in optimaler Reihenfolge:

1. Schritt: Strom abstellen

Auf keinen Fall darf man den Keller oder andere Gebäudeteile betreten, solange der Strom nicht abgestellt ist. Sonst drohen tödliche Stromschläge, wenn Zählerschrank und elektrische Anlagen überflutet sind, erläutert der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Auch die Sicherungen funktionieren womöglich nicht mehr richtig.

Bevor die gefluteten Räume betreten werden, muss also als erste Maßnahme die Elektroanlage abgeschaltet werden. Kommen Betroffene nicht an den Hauptverteilerkasten heran, weil dieser im überschwemmten Keller liegt, müssen sie den Energieversorger anrufen.

Gleich eine Wasserpumpe oder elektrische Luftentfeuchter an die Stromversorgung im Haus anzuschließen, kann ebenfalls lebensgefährlich sein, betont der ZVEH. Ein Fachmann müsse die Anlage erst prüfen.

2. Schritt: Schadstoffe entsorgen

Auch der nächste Schritt ist nicht Wasser abpumpen oder aufwischen. Erst einmal sollte man sich im Klaren darüber sein, ob Heizöl oder andere gefährliche Substanzen ausgelaufen sein könnten. Ist das der Fall, rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die Feuerwehr zu rufen.

3. Schritt: Dokumentation

Nun ist die Versicherung dran: Die Schäden müssen mit Fotos dokumentiert werden und im Anschluss rasch an den Versicherer gemeldet werden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hin.

Für die Folgezeit gilt übrigens: Handwerker dürfen erst nach Absprache mit der Versicherung beauftragt werden. Denn die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden selbst zu begutachten, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer hier zu hektisch und schnell handelt, kann unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren.

Zugleich aber müssen Versicherte die Schäden so gering wie möglich halten - es sollten keine Folgeschäden entstehen. Daher müssen überflutete Räume so rasch wie möglich leergepumpt und Geräte oder Möbel aus der feuchten Umgebung geholt werden.

Grundsätzlich gilt: Bei Überschwemmungen am Haus greift der Versicherungsschutz nur, wenn eine Absicherung für Naturgefahren besteht. Diese Elementarschadenversicherung müssen Verbraucher zusätzlich zu anderen Policen abschließen, erklärt der Bund der Versicherten. Dann ist die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus zuständig. Die Hausratversicherung greift bei Schäden innerhalb der Immobilie, etwa bei einer zerstörten Einrichtung.

4. Schritt: Abpumpen und ausräumen

Nun stehen endlich das Abpumpen des Wassers und das Trocknen durch entsprechende Geräte an. Auch wenn dies nicht der erste Schritt bei einer Überschwemmung ist, sollte nun zügig gehandelt werden. Denn je schneller die Räume trocken gelegt werden, desto eher lassen sich Bauschäden und die Bildung von Schimmel vermeiden, erklärt das BBK.

Doch es gibt eine Einschränkung: Die Notfall-Experten betonen, dass bei wirklich hohen Pegelständen erst mit dem Abpumpen des Wassers begonnen werden darf, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Sonst kann die Bodenwanne des Hauses beschädigt werden. Wann das der Fall ist, kann etwa die Gemeinde einschätzen.

Trockengeräte gibt es zum Leihen etwa in Baumärkten. Ob man Hilfe vom Profi beim Trocknen und Renovieren braucht, ist abhängig von der Stärke der Überschwemmung und von den Baumaterialien des Hauses. Grob lässt sich sagen: Alles, was sich vollsaugen kann, sollte ein Fachmann begutachten. Dazu zählen etwa Trockenbau-Wände oder Dämmungen. Außerdem gilt: Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Leuchten und andere Werkzeuge sollten erst wieder verwendet werden, wenn ein Fachmann die elektrische Anlage im Haus wieder freigegeben hat. (dpa)

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