Steuertrick: Lohnkosten auf zwei Jahre verteilen
Um auch hohe Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen zu können, sollten Verbraucher zu einem kleinen - legalen - Kniff greifen, wenn der Dienstleister die Rechnungen schreibt.
Die Lohnkosten einer Handwerkerrechnung sind von der Steuer absetzbar. Das gilt allerdings nur bis zu einer Höhe von 6000 Euro. Sind weit höhere Renovierungs- oder Instandhaltungskosten absehbar, sollten Steuerzahler die Aufwendungen auf zwei Jahre verteilen, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Mit dem Handwerker sprechen
Das heißt: Der Kunde vereinbart mit dem Handwerker am besten, dass er einen Teil der Kosten noch bis Ende des Jahres und den Rest dann im kommenden Jahr zahlt. So kann er in seiner Steuererklärung Ausgaben sowohl für das Jahr 2012 wie auch für das Jahr 2013 geltend machen. (dpa)
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