Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Bauen & Wohnen
  4. Entlastung: Wer Anspruch auf die Energiepreispauschale hat

Entlastung
ANZEIGE

Wer Anspruch auf die Energiepreispauschale hat

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten wegen der stark gestiegenen Energiekosten einen finanziellen Ausgleich: die Energiepreispauschale.
Foto: Catherine Waibel/dpa-tmn

Als Ausgleich für gestiegene Energiepreise und berufliche Fahrtkosten gibt es eine einmalige Pauschale von 300 Euro für Berufstätige. Wer genau sie bekommt - und was Sie dazu wissen sonst wissen müssen.

Im September dürften sich viele Arbeitnehmer freuen: Mit dem Gehalt wird einmalig die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Sie soll ein finanzielles Polster für diejenigen darstellen, die durch die gestiegenen Energiepreise und beruflichen Fahrtkosten belastet wurden.

Die Pauschale ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes, in dem der Gesetzgeber mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen hat. Berechtigt sind laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) alle aktiv Erwerbstätigen. Darunter fallen Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende, Werkstudenten, Studenten im bezahlten Praktikum und Minijobber, die einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Wer alles Anspruch auf die Pauschale hat

Wer außerdem Anspruch hat: Personen, die derzeit Kranken- oder Elterngeld erhalten oder 2022 irgendwann gearbeitet haben und nun arbeitslos sind. Und auch Rentner mit Nebenverdienst erhalten die 300 Euro - dazu zählt neben einem Nebenjob übrigens laut BVL auch ein Angestelltenverhältnis mit einem Angehörigen. Ebenso Ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind allerdings alle nicht Erwerbstätigen. Und damit auch Elterngeldbezieher ohne Arbeitsverhältnis, Ehrenamtler ohne Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung sowie Rentner ohne Nebenerwerb.

Zwei Auszahlungswege für Arbeitnehmer

Allerdings ist die Energiepreispauschale steuerpflichtig. Bei den 300 Euro handelt es sich um eine Bruttosumme, die in erster Linie über den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Wer im September zum Zeitpunkt der Ausschüttung entweder gar nicht oder bei einem Angehörigen angestellt ist, kann sich die Pauschale über die Einkommenssteuererklärung 2022 zurückholen.

Ein gesonderter Antrag ist dazu laut BVL nicht nötig. Das Finanzamt prüft, ob der Steuerzahler berechtigt ist und setzt die Pauschale mit dem Steuerbescheid fest. Das heißt: Je geringer das Einkommen des Steuerzahlers, desto höher fällt laut BVL der Anteil der Energiepreispauschale aus. Dafür muss eine Steuererklärung eingereicht werden, auch wenn dies sonst nicht verpflichtend der Fall wäre.

Sie möchten Tomaten aus Tomaten ziehen? Dann können Sie samenfestes Saatgut kaufen und aus den ersten Früchten der Ernte Kerne für neue Pflanzen gewinnen.
Nachhaltiges Saatgut

Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren