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Sicherheit fürs Zuhause
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Auf frischer Tat ertappt: Soll ich den Einbrecher stellen?

Einbrecher stehen während ihrer Tat unter Anspannung - und sind vielleicht auch bewaffnet.
Foto: Silas Stein, dpa/dpa-tmn

Mutig sein oder sich doch besser selbst leise davonstehlen? Experten raten, wie man am besten reagiert, wenn man einen Einbruch bemerkt - und der Täter ist noch im Haus.

Stellen Sie sich mal Folgendes vor: Sie kommen abends im Dunkeln nach Hause. Beim Türaufschließen hören Sie Rumpeln, entdecken einen umherschweifenden Lichtstrahl. Ein Einbrecher, bei Ihnen zu Hause. Und nun?

Versuchen Sie nicht, Einbrecher zu überwältigen, rät das Netzwerk "Zuhause sicher", in dem Polizei und Kommunen, Betriebe und Versicherer zum Einbruchschutz beraten.

Stress führt zu Kurzschlussreaktion

Einbrecher stehen vermutlich unter Anspannung - sie wollen schließlich nicht ertappt werden. Stellt man sich ihnen in den Weg, kann das zu einer Kurzschlussreaktion führen, so das Netzwerk: "Fühlen sie sich in die Enge getrieben, könnten sie ihr Einbruchwerkzeug, meist einen Schraubendreher, als Waffe einsetzen."

Sicherer ist es daher bei einem Aufeinandertreffen, Einbrecher entkommen zu lassen und sich möglichst viele Merkmale einzuprägen, die der Polizei bei den Ermittlungen helfen könnten. Etwa Aussehen und Größe der Person, Fluchtrichtung und ob ein Auto benutzt wurde - im besten Fall sogar Infos zum Fluchtfahrzeug wie dessen Farbe, Marke und Kennzeichen.

Was mache ich dann?

Egal ob ein Einbrecher ertappt wird und flüchtet oder man einen schon beendeten Einbruch nach der Rückkehr nach Hause bemerkt: Erst mal die Wohnung oder das Haus verlassen, sodass man keine Spuren zerstört, die der Polizei Hinweise geben könnten.

Dann die Ermittler unter der 110 rufen. Wichtig: Erst wenn die Polizei die Wohnung wieder freigegeben hat, darf man aufräumen.

Zudem kann man schon mal seine Versicherung verständigen, um zu klären, welches Vorgehen diese sich wünscht. Es kann etwa sein, dass man vor dem Aufräumen Fotos machen muss, die der Versicherung helfen, den Schaden einzuschätzen.

Wer nun Ängste verspürt, kann Hilfe benötigen. Ansprechpartner ist der Opferschutz der Polizei, so das Netzwerk ""Zuhause sicher". Auch manche Hausratversicherungen vermitteln psychologische Beratungen. (tmn)

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