Mit dem eigenen Erbe und Save the Children Gutes tun
Wie man sich sicher sein kann, dass die eigenen Wünsche in der Zukunft weiterleben - und das im besten Fall für einen guten Zweck...
Wem liegt es nicht am Herzen: das Leben benachteiligter Kinder. Wer den betroffenen Jungen und Mädchen langfristig helfen möchte, kann ihnen zum Beispiel einen Teil seines Vermächtnisses hinterlassen. Denn neben den Menschen, die einem nahestehen, besteht auch die Möglichkeit, Vereine oder gemeinnützige Organisationen im Testament zu bedenken. So kann man sich sicher sein, dass die eigenen Wünsche in der Zukunft weiterleben – und das im besten Fall für einen guten Zweck.
Diese Klarheit ist für die Hinterbliebenen oft sogar hilfreich und tröstlich. Dabei ist das Ganze überhaupt nicht so kompliziert, wie man im ersten Moment denken mag. Man kann seine Wünsche nämlich ohne großen Aufwand im handschriftlichen Testament festhalten – selbstverständlich auch gemeinsam mit dem Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner. Darin schreibt man dann, auf wen der gesamte Nachlass, ein gewisser Anteil oder gar ein bestimmter Wertgegenstand übertragen werden soll. Ebenso ist es möglich, einen festgelegten Prozentsatz des Nachlasses für einen guten Zweck zu spenden. So wird sichergestellt, dass Kinder und Lebensgefährten versorgt sind, und trotzdem noch ein Verein bedacht wird.
Wer sich unsicher ist oder Hilfe benötigt, kann sein Testament natürlich auch notariell erstellen lassen. Zusätzlich bieten viele Hilfsorganisationen Informationsmaterial und Beratung zum Thema Testamentsspenden an. Was viele außerdem nicht wissen: Wenn man gemeinnützige Organisationen bedenkt, entfällt die Erbschaftssteuer. Eine Testamentsspende kommt also ohne Abzug genau dort an, wo sie wirken soll – zum Beispiel bei Millionen von Kindern, die an eigentlich heilbaren Krankheiten leiden, die nicht zur Schule gehen können, oder unschuldig inmitten von Konflikten leben. Oft kann dabei ein vermeintlich kleiner Betrag für die Jungen und Mädchen Großes bewirken. pm/paju
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