„Ja“ - aber bitte mit Bindestrich
Der Doppelnamen-Effekt nach der Eheschließung. Was beim künftigen Nachnamen erlaubt ist - und was nicht
Nach der Hochzeit automatisch den Namen des Mannes tragen? Das war einmal. 27 Prozent der Brautpaare entscheiden sich heute anders. Bei jedem zwölften Paar folgt aufs Ja-Wort nämlich ein Doppelname. Doch wie wirkt der Bindestrich im Leben?
Das deutsche Namensrecht erlaubt zwar seit 25 Jahren, dass ein gemeinsamer Familienname nicht mehr Pflicht ist. Aber spätestens, wenn Kinder ins Spiel kommen, muss man sich doch auf einen Namen festlegen.
„Mehrnamigkeit und damit auch Namensketten werden traditionell als sozial höhergestellt wahrgenommen – da schaut das Umfeld plötzlich durch die bürgerliche Brille“, erklärt Dietlind Kremer. Die Sprachwissenschaftlerin untersucht schon seit Jahren, welche Wirkung Namen in der Gesellschaft haben. Speziell die gewählten Doppelnamen würden unterschiedliche Assoziationen auslösen. Eine davon: „Ich habe es mit jemand Wichtigem zu tun“, so Kremer.
Eine Kombi mit Tausender-Namen wie Müller, Meyer, Schulze signalisiere ganz klar: Hier suchte der Namensträger neben mehr Individualisierungskraft des Familiennamens möglicherweise auch eine soziale Aufwertung.
Sechs Prozent nehmen Namen der Frau an
Sagten vor 40 Jahren noch 98 Prozent der Frauen bei der Heirat Adieu zu ihrem Mädchennamen, entscheidet sich heute jedes vierte Paar gegen diese Tradition. Laut einer Studie der Gesellschaft für Deutsche Sprache behalten 13,5 Prozent ihren Namen, sechs Prozent der Bräute bringen ihren Namen an den Mann und acht Prozent wählen die beliebtere Bindestrich-Variante.
Übrigens: Auf Sicht gesehen machen Doppelnamen nicht zwangsläufig alles einfacher. Nimmt zum Beispiel Frau Gold einen Doppelnamen an und wird nach der Hochzeit zu Frau Rausch-Gold, kann sie nach einer eventuellen Trennung laut deutscher Gesetzgebung in zweiter Ehe keinesfalls zu Frau Rausch-Gold-Engel werden. Trippelnamen sind nämlich nicht erlaubt. tmn
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