Mehr Geld für Scheidungskinder freut nicht jeden
Düsseldorf (dpa) - Für mehr als drei Millionen Trennungs- und Scheidungskinder könnte dies eigentlich eine gute Nachricht sein: Die Unterhaltssätze steigen in diesem Jahr kräftig um 13 Prozent.
36 bis 56 Euro mehr pro Monat - je nach Alter - bedeutet dies allein für Kinder, die den Mindestunterhalt bekommen. Der Anstieg ist eine Folge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, über das sich die schwarz-gelbe Koalition in Berlin kräftig streitet. Denn darin ist zur Entlastung der Familien die Erhöhung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages festgelegt. Steigt der Freibetrag, dann muss auch der daran gekoppelte Mindestunterhalt erhöht werden.
Nach der neuen "Düsseldorfer Tabelle" liegt der Mindestunterhalt bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1500 Euro jetzt zwischen 317 und 488 Euro. Je nach Einkommen und Alter kann der Unterhalt auf bis 682 Euro monatlich für Kinder bis zu 17 Jahren ausmachen. Aber die Familienrichter sehen in dem Zuschlag keinen Grund zur Freude.
Erstens profitieren nach Ansicht des Düsseldorfer Familienrichters Jürgen Soyka nur die Kinder besser verdienender Unterhaltszahler - meist sind es die Väter - von der Erhöhung. Bei den Einkommen unter 1500 Euro netto im Monat könnten die Unterhaltspflichtigen häufig noch nicht einmal den in der Tabelle ausgewiesenen Satz an die Kinder zahlen. Man spricht dann von "Mangelfällen".
Die "Verteilungsmasse" bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Familienrichter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen. Zu dem Thema steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus. Der Mindestselbstbehalt liegt derzeit bei 900 Euro. Leidtragende sind in der Regel die Mütter. Es gilt laut Soyka die einfache Regel: "Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer der Ehegattenunterhalt."
Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent trotzdem nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab in Berlin. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro zahlbar aus Steuergeldern.
Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. "Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro." Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. "Das müssen wir verhindern", so Soyka.
Aber auch die Steuergeschenke der schwarz-gelben Koalition bereiten den Familienrichtern Kopfschmerzen. Da der Mindestunterhalt an den Kinderfreibetrag gekoppelt ist, droht wegen der Steigerung die gesamte Unterhaltstabelle in Schieflage zu geraten. Aber schon im Sommer muss die "Düsseldorfer Tabelle" wohl ganz neu konzipiert werden. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet nicht nur über die Höhe des Selbstbehaltes, sondern auch über das Existenzminimum und die Regelsätze für Kinder in Hartz-IV-Familien.
Denn auch hier gibt es eine Schieflage. Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder liegen derzeit je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro und damit weit unter den Unterhaltssätzen für Trennungskinder. Von "Kindern erster und zweiter Klasse" schrieb kürzlich die "Süddeutsche Zeitung". Bei den Trennungskindern liegt das Existenzminimum, das den Berechnungen für den Unterhalt zugrunde liegt, viel höher als bei den "Hartz-IV-Kindern, für die der Staat aufkommen muss. Anders als die Trennungskinder profitieren die Kinder aus armen Familien auch nicht von der Kindergelderhöhung der Koalition.
Düsseldorfer Tabelle 2010: dpaq.de/fF5Sn
Düsseldorfer Tabelle Vergleich 2009-2010: dpaq.de/vergleich
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