Anhänger ziehen mit Führerschein Klasse B: "Weit verbreiteter Irrglaube" kann plötzlich teuer werden
Plus Die Sache mit dem zulässigen Gesamtgewicht von Fahrzeugen und der richtigen Fahrerlaubnis ist nicht so einfach. Sogar ein Kfz-Meister liegt falsch – und landet vor Gericht.
Vor ein paar Jahren war klar: Mit Führerschein, Klasse 3, kann man Autos oder/und Gespanne bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Dann wurde die Klasse 3 durch B ersetzt. Allerdings in verschiedenen Varianten. Seither scheint für manchen nicht ganz so klar zu sein, wer was mit welcher Klasse fahren darf. Vor allem, wenn es um Gespanne, also Autos mit Anhängern geht, gibt es offenbar einen "weit verbreiteten Irrglauben".
Dem saß jetzt auch ein Kfz-Meister auf, der häufiger mit Autotransporten zu tun hat. Der Mann fand sich auf der Anklagebank in Kitzingen wieder. Der Vorwurf: Fahrlässige Anordnung oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil das eine Straftat ist, bekam der 59-Jährige einen Strafbefehl. 1150 Euro (15 Tagessätze zu 70 Euro) sollte er zahlen. Er legte Einspruch ein. Grund: "Den Strafbefehl halte ich für unangemessen."
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