Kindergartengebühren Nach Personalkostenerhöhungen, durch Tarifanhebungen, aber auch durch flexiblere Öffnungszeiten, passt die Gemeinde die Kindergartengebühren ab dem September 2012 an (drei bis vier Stunden: 62 Euro; vier bis fünf Stunden 68 Euro; fünf bis sechs Stunden 74 Euro). Der Kämmerer regte eine künftige automatische Dynamisierung um zwei Prozent jährlich an. Der Gemeinderat folgte dem gesamten Vorschlag einstimmig.
Friedhofsgebühren Beide gemeindliche Friedhöfe haben in den letzten vier Jahren gemeinsam ein Minus von etwa 21000 Euro erwirtschaftet. Grabstelleneignern in Villenbach und Wengen ist ein Sondernutzungsrecht gewährt, das heißt, anders als bei anderen Friedhöfen werden die Grabstellen nicht nach 20 bis 25 Jahren aufgelöst (bzw. können „neu gekauft“ werden). Ändern lässt sich daran nichts. „Das ist ein Ewigkeitsrecht“, sagte Otmar Ohnheiser, „ein Vertrag, der nicht aufgelöst werden kann“. Solange eine der folgenden Generationen in Villenbach lebt, gilt dieser. Lediglich für neue Grabstellen könnte man zukünftig anders verfahren. Die Gemeinderäte beschlossen einstimmig, die Gebühren ab dem 1. Juni 2012 auf 30 Euro, ab dem 1. April 2014 auf 40 Euro zu erhöhen.
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