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19.03.2015

Die Abschussgenehmigung für den Biber im Bereich des Geiselbachs ist erneuert worden. Sie war den Einsprüchen gegen die Allgemeinverfügung zum Opfer gefallen. Die Gemeinde hat einen neuen Antrag erstellt, dem stattgegeben wurde. Antragsgründe waren unter anderem die Flutungsgefahr für Sontheim, wenn vom Hochwasser weggespülte Baumaterialien (Holzstämme) des Bibers die Durchlässe verstopften und somit durch den Rückstau unkontrollierter Durch- und Überfluss entstände. Die Gemeinde hat zwei Beauftragte in diesem Bereich, die den kontrollierten und meldepflichtigen Abschuss durchführen dürfen. Durch den verspäteten Beschluss wurde die Jagdzeit einmalig auf den 31. Mai verlängert.

Der Bescheid über die negativen Bodenuntersuchungen der Deponie ist der Gemeinde Zusamaltheim mittlerweile zugegangen. Er bestätigt nun, dass keine schädlichen Substanzen gefunden wurden, die grundwassergefährdend sind. Somit kann die Gemeinde jetzt wie beschlossen beginnen, die wasserundurchlässige Abdeckung und die Aufforstung aufzubringen.

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