Keine zweite Wohnung im Außenbereich zugelassen
Altenmünster Die Sache zieht sich schon eine ganze Weile hin: Erst wollte ein Landwirt im Westen von Hegnenbach zusätzlich zu seinem Elternhaus im Außenbereich ein weiteres Haus errichten. Das wurde ihm genehmigt - aber nur unter der Auflage, dass das alte Haus abgerissen würde, was erst auf mehrmaliges Nachhaken der Gemeinde hin geschah, wie Bürgermeister Bernhard Walter in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung berichtete.
Ortstermin im Juli
Bestrebungen, ein weiteres Wohnhaus zu bauen, erteilten Gemeinderat und Landratsamt auch später eine Absage, doch kamen Vertreter des Landratsamtes und der Gemeinde mit dem Bauwerber im Juli zu einem Ortstermin in Hegnenbach zusammen. Dabei sei dem Antragsteller unter bestimmten Auflagen die Genehmigung für einen Anbau des bestehenden Hauses in Aussicht gestellt worden, wie Bürgermeister Walter sagte. Unter anderem dürfe keinesfalls eine zweite Wohneinheit entstehen. Die damals getroffenen Vereinbarungen sah er allerdings im jetzt vorliegenden Bauantrag nicht umgesetzt.
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