Ohne Vollmachten fremdbestimmt
Referent informiert über Verfügungen und Notfalllösungen und warnt gleichzeitig vor Versäumnissen
„Es kann jeden treffen. Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstbestimmt regeln kann. Er verliert die Fähigkeit, seinen eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen oder Rechtsgeschäfte zu tätigen.“ Mit dieser Aussage eröffnete der Wertinger Vorsorgeberater Marcus Rauwolf das erste Mitgliedertreffen der Seniorengemeinschaft Wertingen-Buttenwiesen in diesem Jahr.
Viele seien immer noch der Meinung, dass Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige automatisch über eine Vertretungsberechtigung im Notfall verfügen. Aber dem ist nicht so. Laut Gesetzgebung dürften gültige Rechtsgeschäfte nur dann andere Personen für sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Liegt keine gültige Vollmacht vor, ernennt das Gericht einen gerichtlichen Betreuer. „Das kann auch eine fremde Person sein – zu knapp 50 Prozent werden Berufsbetreuer oder ehrenamtliche Fremde ernannt“, gab Marcus Rauwolf zu bedenken.
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