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Verbraucher
29.11.2022

Soforthilfe, Warntag: Das ändert sich im Dezember 

Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden, sollen ihren Dezemberabschlag erlassen bekommen. Die Kosten übernimmt der Bund.
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild, dpa

Nach zwei Jahren coronabedingter Einschränkungen dürfte der Jahreswechsel wieder lauter und bunter werden. Böllerverbote sind nicht in Sicht - dafür aber Hilfen für Gaskunden und Rentner.

Zum Ende dieses Jahres kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher einige Änderungen zu: Bei den steigenden Gaspreisen soll es eine erste Abhilfe geben. Dafür steigen die Kosten für Bahnfahrten. Ein Überblick: 

Gasabschlag

Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden, sollen ihren Dezemberabschlag erlassen bekommen. Die Kosten übernimmt der Bund. Die Soforthilfe soll die Zeit überbrücken, bis im kommenden Jahr die Gaspreisbremse greift.

Energiepauschale für Rentner

Rentner sollen im Dezember eine Energiepreispauschale von 300 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Die Pauschale bekommen alle Rentner mit Wohnsitz in Deutschland.

Winterfahrplan

Bei der Deutschen Bahn und vielen anderen Verkehrsunternehmen gilt ab dem 11. Dezember der Winterfahrplan. Wichtigste Änderung im Fernverkehr ist die Eröffnung der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Wendlingen und Ulm, womit Fahrgäste zwischen Stuttgart und München schneller unterwegs sind. Zugleich steigen deutschlandweit die Preise für Fernverkehrsfahrkarten und Bahncards.

Warntag

Wie gut im Ernstfall amtliche Warnungen über Radio, Fernsehen, Apps oder Sirenen funktionieren würden, testen Bund, Länder und Kommunen am 8. Dezember beim bundesweiten Warntag. Dabei soll auch zum ersten Mal das neue Warnsystem Cell Broadcast zum Einsatz kommen. Bei dem System werden Nachrichten wie Rundfunksignale an alle kompatiblen Geräte geschickt, die in einer Zelle eingebucht sind. Im Gegensatz zu anderen Warnsystemen wie Nina oder Katwarn muss man keine App haben, um alarmiert zu werden.

Kosmetikbetriebe brauchen Zertifikate

Kosmetikbetriebe, die Laserbehandlungen anbieten, müssen zum 31. Dezember ihre Qualifikation nachweisen. Die Regelung soll sicherstellen, dass nur geschultes Personal die Behandlung durchführt.

Fristen für Weihnachtspost

Wer Familie oder Freunden Weihnachtspost rechtzeitig zu den Feiertagen schicken möchte, sollte sich an Fristen halten: Laut der Deutschen Post sollten Briefe spätestens bis zum 22. Dezember eingeliefert werden, Pakete bis zum 20. Dezember. Für Sendungen ins Ausland gelten andere Termine.

Silvesterfeuerwerk kehrt zurück

Nach zwei Jahren ohne Raketen- und Böllerverkauf wird Silvester in diesem Jahr voraussichtlich wieder lauter und bunter. Ein Verkaufsverbot und ein An- und Versammlungsverbot am Jahreswechsel sind nicht absehbar. 2020 und 2021 waren diese verhängt worden, um die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie vor Überlastung zu schützen. Allerdings können die Kommunen Böllerverbotszonen einrichten.

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