Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Entlastungspakete: Energiepreisbremse: Bundesregierung verlängert sie bis März 2024

Entlastungspakete
17.11.2023

Energiepreisbremse: Bundesregierung verlängert sie bis März 2024

Ab dem 1. März 2023 greift die Energiepreisbremse. Alles Wichtige im Überblick.
Foto: Malte Christians, dpa (Symbolbild)

Zum 1. März 2023 griff die Energiepreisbremse. Damit wurden die Preise für Strom und Gas vorerst gedeckelt. Alles Wichtige lesen Sie im Artikel.

Mit einer Preisbremse für Strom und Gas sollen die Bürgerinnen und Bürger bei den hohen Kosten entlastet werden. Das war der Plan der Bundesregierung und wurde in einem Entlastungspaket umgesetzt. Bereits im Dezember 2022 wurden die Gas- und Fernwärme-Abschläge von Bürgerinnen und Bürgern vom Bund übernommen.

Seit dem 1. März 2023 greift nun die Energiepreisbremse. Alles Wichtige dazu, lesen Sie hier im Artikel.

Strom- und Gaspreisbremse tritt in Kraft

Durch die Deckelung der Gas- und Strompreise sollten private Haushalte und kleinere bis mittelgroße Unternehmen in Deutschland entlastet werden. Denn durch den Angriffskrieg auf die Ukraine explodierten die Energiekosten. Zum 1. März 2023 trat die Preisbremsen in Kraft und galt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Dauer ist jedoch begrenzt. Nur bis Ende März 2024 sollen die Deckel bleiben. Dies berichtete jüngst die Tagesschau. Ursprünglich war eine Verlängerung bis Ende April 2024 geplant, jedoch ließen Signale der EU-Kommission nur eine Verlängerung bis Ende März zu.

Der Strompreisdeckel reduziert die Kosten für eine Kilowattstunde Strom auf 40 Cent. Steuern und andere Abgaben sind darin bereits enthalten. Diese Regelung gilt jedoch nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die restlichen 20 Prozent werden zum regulären Tarifpreis bezahlt. Wie viel Sie durch die Strompreisbremse sparen, lässt sich übrigens ganz einfach berechnen.

Dieser prozentuale Anteil gilt auch bei Gas. So sind 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Energiepreisbremse auch auf Fernwärme

Auch für Fernwärme-Kunden gilt die Energiepreisbremse. Dort sieht allerdings die prozentuale Verteilung etwas anders aus.

Hier gilt: Für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt ein Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Alles, was darüber liegt, wird zum regulären tariflichen Preis abgerechnet.

Energiepreisbremse: Wie funktioniert die rückwirkende Entlastung?

Im Januar und Februar 2023 zahlten Kundinnen und Kunden noch den regulären Tarif. Da die Energiepreisbremse jedoch rückwirkend für die beiden Monate gilt, wird diese in der Abschlagszahlung im März verrechnet.