
Fahrenschon will Strafbefehl annehmen

Weshalb es nun doch nicht zum Prozess wegen der verspäteten Steuererklärung kommt
Ursprünglich hätte der frühere bayerische Finanzminister und Ex-Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon an diesem Donnerstag auf der Anklagebank des Münchner Amtsgerichts Platz nehmen sollen. Fahrenschon hatte bekanntlich seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er eingeräumt hatte. Einen ersten Strafbefehl hat er aber nicht akzeptiert. Daher sollten die Vorwürfe öffentlich geklärt werden. Doch dazu kommt es nun nicht.
Denn jetzt ist Fahrenschon anscheinend doch bereit, einen neuen Strafbefehl zu akzeptieren. Ein solcher Strafbefehl stellt eine reguläre Strafe eines Gerichts dar, erspart aber den Beteiligten eine öffentliche Hauptverhandlung und dient der Vereinfachung der Gerichtsabläufe. Strafbefehle sind üblich bei kleineren Delikten – oder wenn ein Geständnis vorliegt.
Der frühere bayerische Finanzminister soll jetzt per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Dienstag in München ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien in einem Rechtsgespräch geeinigt. Den neuen Strafbefehl wird Fahrenschon voraussichtlich akzeptieren. Bei einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen wäre der CSU-Politiker vorbestraft. Um welche Summe es geht, sagte Leiding nicht. Wegen der Affäre hatte Fahrenschon den Spitzenposten bei den Sparkassen auf Druck der Verbandskollegen hin verloren. (dpa, AZ)
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