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Interview
20.05.2019

Arbeitszeit muss erfasst werden: Arbeitsrechtler erklärt das Urteil

Müssen in Zukunft alle deutschen Arbeitnehmer ein- und ausstempeln?
Foto: PCS Systemtechnik, dpa (Symbolbild)

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zum Arbeitszeitnachweis gefällt. Welche Folgen das hat, erklärt Bernd Sandmann, Experte für Arbeitsrecht.

Prof. Dr. Bernd Sandmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und außerplanmäßiger Professor an der Uni Augsburg. Er erklärt, welche Auswirkungen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeit haben wird und was auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zukommt.

Arbeitgeber müssen nun die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen, so viel ist den meisten bekannt. Doch was bedeutet das Urteil genau?

Bernd Sandmann: Das Urteil betrifft primär den Bereich des gesundheitlichen Arbeitnehmerschutzes. Danach darf ein Arbeitnehmer zum Beispiel nicht mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten und es müssen zwischen den einzelnen Arbeitsschichten mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Unklar sind die Auswirkungen hinsichtlich des Individualarbeitsrechts - etwa, ob die Bezahlung von Überstunden jetzt leichter durchgesetzt werden kann. Insoweit sind gewisse Vereinfachungen zu erwarten.

Herrscht denn nun akuter Handlungsbedarf bei Arbeitgebern in Deutschland?

Sandmann: Grundsätzlich bedürften Richtlinien erst der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber. Dem Urteil des EuGH liegt ein Urteil zum spanischen Recht zugrunde - was aber dem deutschen Recht ähnelt. Bisher bestand in beiden Systemen nur die Pflicht, Überstunden aufzuzeichnen. Bereits jetzt kann aber das deutsche Recht so ausgelegt werden, dass - auch, wenn das in manchen Medien anders zu lesen ist - die Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit besteht.

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Sind dagegen noch Klagen möglich?

Sandmann: Nein, das EuGH-Urteil ist abschließend.

Wie kann der Nachweis der Arbeitszeit erfolgen?

Sandmann: Es ist möglich, insbesondere bei der Vertrauensarbeitszeit, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitszeiten selbst aufzuzeichnen.

Und wenn der Arbeitnehmer, aus welchen Gründen auch immer, seine Arbeitszeiten "frisiert"?

Sandmann: Nun, es wird Kontrollinstanzen innerhalb der Unternehmen geben - aber wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise verschweigen will, dass er jeden Tag länger arbeitet, wird er das eben nicht aufzeichnen.

Wer kontrolliert denn die Unternehmen, ob sie ihrer Pflicht nachkommen?

Sandmann: Das ist Sache der Gewerbeaufsichtsämter.

Das ist ja ein deutlicher bürokratischer Mehraufwand für das Amt. Ist das überhaupt machbar?

Sandmann: Das bleibt abzuwarten. Wie aufwendig staatlicherseits kontrolliert wird, hängt auch vom Druck durch die Politik ab.

Wo liegt denn nun der große Vorteil für Arbeitnehmer?

Sandmann: In Bereichen, in denen allen Beteiligten klar ist, dass Arbeitnehmer deutlich mehr arbeiten müssen, wird eine höhere Transparenz geschaffen. Kein Arbeitgeber kann in Zukunft Unwissenheit über die Arbeitszeit seiner Angestellten vortäuschen. Damit geht einher, dass der Arbeitgeber nun offener kommunizieren muss, ob er bereit ist, Überstunden zu bezahlen. Theoretisch könnte er sagen, er möchte diese nicht bezahlen. Der Arbeitnehmer wird sich dann entscheiden müssen, ob er trotzdessen Überstunden macht.

Glauben Sie, dass es Nachteile für Arbeitnehmer gibt - etwa Lohnkürzungen?

Sandmann: Vereinzelt mag sich herausstellen, dass Arbeitnehmer weniger arbeiten als vereinbart. Ansonsten sehe ich keine Nachteile.

Wirkt sich das Urteil auf die Flexibilität von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus?

Sandmann: Natürlich sind jetzt Praktiken problematisch, wie spätabends E-Mails zu checken und am nächsten Morgen um sieben Uhr im Büro zu sitzen. Dann werden die gesetzlichen Ruhezeiten nicht eingehalten. Es gibt aber bereits Firmen, die den E-Mail-Zugang am Abend abschalten. Auch müssen Arbeitnehmer nun viel mehr in diesen Bereichen geschult werden, damit sie wissen, was zulässig ist und was nicht geht.

Können die neuen Regelungen Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen?

Sandmann: Nein. Der organisatorische Aufwand ist überschaubar, da die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung immer auch auf die Arbeitnehmer übertragen werden kann. Sollte sich im Übrigen wirklich einmal herausstellen, dass sich ein Arbeitgeber die Überstunden seiner Arbeitnehmer nicht leisten kann, wird er versuchen, mit seinen Arbeitnehmern insoweit eine finanzielle Regelung zu treffen. Schon jetzt werden die meisten Überstunden freiwillig gemacht. Meist, weil diese auch bezahlt werden. Nicht selten identifizieren sich die Arbeitnehmer aber mit ihrer Firma und sind deshalb bereit, in gewissen Umfang auch ohne eine zusätzliche Vergütung über die normale Arbeitszeit hinaus zu arbeiten.

Und wenn es doch ein neues Gesetz braucht - passiert es dann noch in diesem Jahr?

Sandmann: Das ist schwer zu sagen. Arbeitsminister Hubertus Heil hat bereits gesagt, er überlege noch, ob eine Umsetzung notwendig sei. Nachdem er noch keinen Handlungsdruck sieht, glaube ich nicht, dass in diesem Fall etwas vor 2020 passieren wird.

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