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Verbraucherschutz
16.04.2013

Das sind die zehn sinnlosesten Versicherungen Deutschlands

Eine Hochzeit wird auch ohne Versicherung zum schönsten Tag des Lebens, sagt der Bund der Versicherten.
Foto: Andreas Fitz, Fotolia

Der Bund der Versicherten weiß: Manche Versicherungen braucht kein Mensch. Hier die Top Ten der unnötigsten Policen.

Zwischen fünf und sechs Versicherungen besaß jeder Bürger laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft durchschnittlich im Jahr 2012. Insgesamt haben die Deutschen mehr als 457 Millionen Versicherungen unterschrieben. Die Entscheidung für oder gegen eine Police aber fällt vielen schwer. Der Bund der Versicherten (BdV), die nach eigenen Angaben größte Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungsfragen in Deutschland, hat eine Liste der zehn unnötigsten Versicherungen zusammengestellt.

Platz 10: Glasbruchversicherung

Oft sind die Beiträge für diese Versicherung teurer, als eine kaputte Scheibe einfach reparieren zu lassen, schreibt der BdV. Lohnen würde sich die Versicherung allenfalls für Verbraucher, die einen Wintergarten besitzen oder teure Spezialverglasungen an ihrem Haus haben.

Platz 9: Brillenversicherung

Wer glaubt, die Versicherung ersetze die Brille bei einem Schaden vollständig, liegt falsch. Ein neues Brillengestell gibt es laut BdV nur, wenn die Brille gebrochen, beschädigt oder mindestens zwei Jahre alt ist. Einfache Gläser bekommt der Kunde nur bei Beschädigung oder einer deutlichen Sehstärkenveränderung (mindestens 0,5 Dioptrien). Wer eine besondere Fassung oder höherwertige Gläser wünscht, muss kräftig zuzahlen.

Platz 8: Krankenhaustagegeldversicherung

"Ob die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, ist mehr als fraglich", betont der BdV. Statt eine solche Police abzuschließen, empfiehlt die Organisation, besser selbst Geld für den Krankheitsfall zu sparen - zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto.

Platz 7: Reisegepäckversicherung

Permanent in der Hand oder zwischen die Beine geklemmt müsste man sein Gepäck halten, um die Vorteile der Reisegepäckversicherung in Anspruch zu nehmen. Denn die Reisegepäckversicherer werfen den Kunden oft grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit dem Gepäck vor, wenn das nicht der Fall ist. In solchen Fällen zahlen sie nur anteilig oder gar nicht. Außerdem sind laut BdV Wertsachen wie Schmuck oder Film- und Fotoapparate bloß unzureichend mitversichert. Gegen die Reisegepäckversicherung spricht außerdem, dass unter bestimmten Voraussetzungen Gepäck auch in der Hausratsversicherung enthalten ist.

Platz 6: Handyversicherung

Gegen das Verlieren des eigenen Handys eine Versicherung abzuschließen, lohnt sich laut BdV nur in den seltensten Fällen. Denn entschädigt wird lediglich der Zeitwert des Handys, der Versicherte bekommt also nur soviel, wie das Telefon im Moment des Verlusts noch wert ist. Außerdem fällt eine Selbstbeteiligung an. Und Neugeräte lassen sich nach Aussage des BdV meist auch nur innerhalb von drei Monaten ab dem Kaufdatum versichern.

Platz 5: Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung

Diese Form der Versicherung kennen wohl die wenigsten. Sie übernimmt Stornokosten, wenn die Hochzeitsfeier platzt - zum Beispiel, wenn Braut, Bräutigam oder enge Angehörige plötzlich krank werden. Ein weiterer Grund kann ein Brand in der Wohnung der Brautleute sein. Neben zusätzlichen Ausschlüssen im Kleingedruckten muss sich der Nutzer auf eine Selbstbeteiligung gefasst machen. Übrigens: Wenn Braut oder Bräutigam „Nein“ sagen, zahlt die Versicherung nicht.

Platz 4: Versicherung gegen häusliche Notfälle

Schlüssel vergessen? Ausgesperrt? Auch gegen solche Missgeschicke gibt es eine Versicherung. Rechnen wird sie sich selten, sagt der BdV. Zwar koste der Notdienst mehr als ein normaler Handwerker, sei aber immer noch billiger als die Versicherungsbeiträge. Zudem tritt die Versicherung in vielen Fällen nicht ein.

Platz 3: Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Als „Milchmädchen-Rechnung“ bezeichnet die Verbraucherschutzorganisation diese Police. Denn den Betrag, den er am Ende zurückbekommt, habe der Kunde vorher zusätzlich einbezahlt. Obendrein werde die Erstattungssumme nur mäßig verzinst.

Platz 2: Insassenunfallversicherung

Verursachen Sie einen Unfall, bei dem die Fahrgäste verletzt werden, tritt laut BdV die eigene Kfz-Haftpflicht ein. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, kommt dessen Versicherung für den Schaden auf. Eine Insassenunfallversicherung wird dadurch überflüssig.

Platz 1: Sterbegeldversicherung

Diese Police kann abschließen, wer Geld für seine Beerdigung zurücklegen will. Nach Ansicht des BdV aber ist die Sterbegeldversicherung die unnötigste aller Versicherungen in Deutschland. Der Bund bezeichnet sie als Kapitallebensversicherung, die gehörig ins Geld geht. Oft zahle der Versicherte gerade bei langer Laufzeit mehr ein, als die Hinterbliebenen herausbekommen. Wer seine Angehörigen unterstützen und seine Bestattung mitfinanzieren möchte, sollte einen entsprechenden Betrag lieber als Geldanlage zurücklegen.

 

 

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