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Gericht
19.01.2018

Streit um das Öko-Test-Siegel

Die Händler Otto und Baur zeichneten Produkte aus, die gar nicht getestet wurden

Die Zeitschrift Öko-Test hat die Versandhändler Otto und Baur wegen unlauterer Werbung verklagt. In beiden Fällen wurde mit einem Öko-Test-Label geworben, obwohl die abgebildete Ware nicht getestet wurde. Die Produkte wichen in Farbe oder Größe von der tatsächlich geprüften Ware ab. Damit sieht Öko-Test sein Markenrecht verletzt. Das Magazin hat die Versandhändler auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten über 4500 Euro verklagt und damit beim Kammergericht Berlin Recht bekommen. Dagegen haben Otto und Baur Revisionen vor dem Bundesgerichtshof eingelegt.

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich gestern mit dem Fall, traf aber keine Entscheidung. Das Gericht will im Markenrechtstreit erst auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten. Bei der Verhandlung in Karlsruhe wies ihr Anwalt am Donnerstag eine missbräuchliche Markenausnutzung zurück. Mit dem Hinweis auf das Testergebnis habe man lediglich den Verbraucher informieren wollen. „Das kann nicht unredlich sein.“

Der Kläger-Anwalt warf den Händlern dagegen vor, sich des guten Rufs der Marke Öko-Test zu bedienen, ohne eine eigene wirtschaftliche Leistung zu erbringen. Alle Seiten warten nun gespannt auf die EuGH-Entscheidung.

Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem EuGH einen ähnlichen Fall vorgelegt. Dabei geht es um eine aus Sicht von Öko-Test missbräuchliche Nutzung des Labels für Zahnpasta, bei der die Rezeptur im Vergleich zur getesteten Paste verändert wurde. (dpa, AZ)

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