Gerichtsurteil verbietet Amazons WLAN-Bestellknöpfe
Mit Dash Buttons können Amazon-Kunden Dinge für den täglichen Bedarf direkt per Knopfdruck bestellen. Das Oberlandesgericht München prüft, ob das erlaubt bleibt.
Einen kleinen WLAN-Knopf an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan per Knopfdruck nachordern - solche Bestellknöpfe bietet der Online-Händler Amazon Kunden seit einigen Jahren in Deutschland an. Sie funktionieren zum Beispiel auch für Zahnpasta, Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Nun hat ein Gericht entschieden: Der Internethändler muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München hat dem Unternehmen am Donnerstag verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland weiter so zu verkaufen.
Gericht verbietet Amazon-Bestellknöpfe: Dash Buttons zeigen keinen Preis an
Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Diese Angaben hat der Kunde zwar beim Installieren der App erfahren, aber Details können sich ändern. Auch fehlt der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wie vielen Kunden in Deutschland Amazon solche Bestellknöpfe verkauft hat und wie viel Umsatz damit gemacht wird, wollte das Unternehmen nicht mitteilen. Es halte seine sogenannten Dash Buttons aber für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen. (dpa)
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