Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Justiz: Verdi siegt über Amazon

Justiz
21.11.2018

Verdi siegt über Amazon

Richterin Ingrid Schmidt stärkt die Rechte der Streikenden.
Foto: dpa

Die Gewerkschaft hat auf einem Parkplatz des Versandhändlers gestreikt. Nun klärte ein Gericht, warum das rechtens ist

Unternehmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen hinnehmen, dass Gewerkschaften auf dem Betriebsgelände streiken. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit einem Grundsatzurteil entschieden. US-Onlinehandelsriese Amazon scheiterte im Streit mit der Gewerkschaft Verdi vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht damit, solche Streiks auf dem Betriebsparkplatz zu verhindern.

Worum drehte sich der Konflikt?

Im Kern ging es um einen Parkplatz am Amazon-Standort Pforzheim (Baden-Württemberg), den das Unternehmen gepachtet hat. Auf dem Areal, das zum Betriebsgelände gehört, streikten in der Vergangenheit Mitglieder der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Nach Angaben eines Sprechers des Bundesarbeitsgerichts musste der Erste Senat zwischen dem Hausrecht des Arbeitgebers und dem Streikrecht der Arbeitnehmer abwägen.

Wie hat das Gericht entschieden?

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gewerkschaften auf dem Firmenparkplatz streiken, entschieden die Erfurter Arbeitsrichter. Allerdings sei dies „kein Freibrief für jedwede gewerkschaftliche Aktion“, betonte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt in der Urteilsbegründung.

Wo liegen die Grenzen?

Schmidt sagte, dass im konkreten Fall der Arbeitgeber eine kurzzeitige, situative Inanspruchnahme geringer Flächen des Firmenparkplatzes hinzunehmen hat. Auch die Verhältnisse vor Ort spielen eine Rolle. Der Parkplatz am Amazon-Standort Pforzheim befindet sich unmittelbar vor dem Haupteingang, die meisten Mitarbeiter kommen mit dem Auto zur Arbeit und würden an den Verdi-Streikposten vorbeifahren, wenn die Gewerkschafter auf einen öffentlichen Gehweg vor dem Betriebsgelände ausweichen müssten. Wie ein Gerichtssprecher sagte, komme es also auch künftig immer auf den Einzelfall an.

Wie grundsätzlich ist das Urteil?

Experten hatten der Entscheidung bereits im Vorfeld eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing etwa wies darauf hin, dass „das Arbeitskampfrecht nicht durch Gesetze geregelt ist, sondern nur durch gerichtliche Entscheidungen konkretisiert wird“. Hinzu kommt, dass viele Firmen Parkplätze vor den Werkshallen haben. Durch das Urteil ist nun klar, dass dies nicht unbedingt reicht, um dort Streiks zu verhindern.

Wie reagierten Amazon und Verdi auf das Urteil?

In einem Statement erklärte Amazon, man respektiere das Recht eines jeden Einzelnen, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein und an rechtmäßigen Streiks teilzunehmen. Ob Amazon mit dem Fall noch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird, konnte ein Sprecher zunächst nicht sagen. Verdi wertete die Entscheidung als „Riesen-Erfolg“. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.