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Untreue
13.05.2017

Neue Ermittlungen wühlen Volkswagen auf

VW-Betriebsratsboss Bernd Osterloh steht im Zentrum einer neuen Affäre.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa

Seit Jahren ist Bernd Osterloh der wohl mächtigste Betriebsrat der Republik. Er nimmt kein Blatt vor den Mund. Nun fällt sein Name im Zuge staatsanwaltschaftlicher Arbeit – die sich eigentlich gegen ganz andere richtet

Geld, Betriebsrat, Volkswagen – dieser Dreiklang, der in Wolfsburg noch immer böse Erinnerungen wachruft, ist wieder da. Einmal mehr nimmt sich die Justiz Europas größten Autobauer vor: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen ranghohe amtierende und frühere VW-Manager wegen des Verdachts der Untreue. Im Mittelpunkt steht aber einer, der selbst gar nicht beschuldigt wird: Betriebsratschef Bernd Osterloh, einer der mächtigsten Männer der deutschen Autobranche, der sich oft genug lautstark für die etwa 630000 VW-Mitarbeiter eingesetzt hat. Osterloh soll, so der Verdacht, von den Managern aus dem Personalbereich zu hohe Bezüge genehmigt bekommen haben.

Der 60-Jährige, seit 2005 im Amt, kennt derartige Krisen aus vielen Perspektiven. Auch deshalb geht er am Freitag gleich in die Offensive, legt alle Zahlen auf den Tisch. Sein Grundgehalt betrage rund 200000 Euro, hinzu kämen – wie für „alle Manager dieser Ebene“ – Bonuszahlungen, die vom Geschäftserfolg abhingen, sagt Osterloh. „Ich habe nicht über mein Gehalt entschieden. Das Unternehmen hat meine Einstufung nach Recht und Gesetz vorgenommen.“ Und Osterloh, der die Funktion eines „Co-Managers“ stets zurückweist, weist darauf hin: „Wäre es mir ums Geld gegangen, dann wäre ich heute nicht mehr Betriebsratsvorsitzender, sondern schon seit Ende 2015 Personalvorstand.“ Dieses Angebot, das ihm ein millionenschweres Salär eingebracht hätte, habe er aber ausgeschlagen. Ohnehin ist die Bezahlung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern ein Dauerthema, sagen Juristen. Ein Schema F gebe es nicht. „Ich halte es für extrem schwierig, den Nachweis für eine unangemessene Vergütung wirklich zu erbringen“, sagt der Arbeitsrechtler Michael Kliemt. Die Betriebsratsvergütung wird zwar im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Die Bewertung der entsprechenden Passagen sei aber an weitere Fragen geknüpft. Sinngemäß heißt es im Gesetz, dass Betriebsratsmitglieder nicht weniger verdienen dürfen als vergleichbare Mitarbeiter mit einer für den Betrieb üblichen Entwicklung. Osterloh ist seit mehr als zehn Jahren Betriebsratschef. Als er 2005 anfing, bekam er rund 6500 Euro pro Monat, nun ist es deutlich mehr.

Für VW kommen die am Freitag publik gewordenen Ermittlungen, die anscheinend schon seit Monaten laufen, einmal mehr zur Unzeit. Gerade schien sich der Autobauer nach dem Diesel-Skandal wieder freizuschwimmen, die jüngsten Quartalszahlen waren positiv, Millionen manipulierter Dieselfahrzeuge sind bereits umgerüstet.

Nun steht ausgerechnet der Vertreter der Belegschaft im Zentrum der Aufregung, der sich öffentlichkeitswirksam dafür stark gemacht hatte, dass der Skandal die Beschäftigten möglichst wenig trifft und sich dafür auch mit VW-Markenchef Herbert Diess angelegt hatte. Die Bedeutung des VW-Betriebsrats ist historisch gewachsen. Die Keimzelle des Konzerns in Wolfsburg entstand unter den Nazis mit enteignetem Gewerkschaftsvermögen. Daher sah die Arbeitnehmerseite in VW stets einen Sonderfall. Das VW-Gesetz und die VW-Satzung räumen ihr eine einmalige Gestaltungsmacht ein.

Entsprechend viel lag der Konzernführung in der Vergangenheit an einem Betriebsrat, der bei Laune gehalten wurde. Die Folge war das „System VW“ und damit die aufsehenerregende Affäre 2005 um geheime Boni, Schmiergelder und Lustreisen auf Firmenkosten. Osterlohs Vorgänger Klaus Volkert musste deswegen in Haft, der damalige Personalvorstand Peter Hartz und VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer erhielten Bewährungsstrafen. Thomas Strünkelnberg und Benedikt von Imhoff, dpa

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