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  3. Familienkasse: Panikmache ums Kindergeld: Auch ohne Steuer-ID gibt's weiter Geld

Familienkasse
17.11.2015

Panikmache ums Kindergeld: Auch ohne Steuer-ID gibt's weiter Geld

Alle Eltern müssen für das Kindergeld ab 2016 ihre Steuernummer und die des Kindes abgeben.
Foto: Patrick Pleul (dpa)

Wer bis zum 1. Januar 2016 seine Steuer-ID nicht an die Familienkasse gemeldet hat, bekommt kein Kindergeld mehr. Dieses Gerücht kursiert derzeit im Netz. Doch was ist dran?

"Achtung: Wer bis 1. Januar 2016 seine Steuer-Identifikationsnummer nicht an die Familienkasse gemeldet hat, bekommt kein Kindergeld mehr. Es wird gestrichen.Man kann zwar einen neuen Antrag stellen, aber rückwirkend wird nichts bezahlt. Was weg ist, ist weg."

Solche und ähnliche Nachrichten kursieren derzeit in den sozialen Netzwerken und werden per WhatsApp an besorgte Eltern geschickt. Doch was ist dran an der Panikmache?

Richtig ist, dass die Familienkassen künftig die Steuer-ID desjenigen Elternteils benötigen, der das Kindergeld bezieht. Dazu die Steuer-ID des entsprechenden Kindes. Damit soll verhindert werden, dass die Leistung zu unrecht ausgezahlt wird.

Das Kindergeld ist sicher - auch ohne Steuer-ID

Wer die entsprechenden Daten jedoch nicht bis zum 1. Januar bei der zuständigen Familienkasse abliefert, bekommt das Kindergeld trotzdem wie gewohnt überwiesen - ohne Verluste. Das Bundeszentralamt für Steuern habe versichert, dass Eltern die ID-Nummern im Laufe des Jahres nachreichen können, berichtet der Bund der Steuerzahler auf seiner Homepage.

Auch die Bundesagentur für Arbeit betont: Das Kindergeld wird ganz normal weiterbezahlt. "Bis Ende 2016 gilt eine Übergangsregelung. Eltern haben also bis dahin Zeit die fehlenden Daten nachzureichen", erklärt Ilona Mirtsin, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Betroffen seien ohnehin nur zehn Prozent der Kindergeldbezieher. "In 90 Prozent der Fälle liegen die Steuer-IDs bereits vor. Alle anderen Eltern werden spätestens im zweiten Halbjahr 2016 von der Familienkasse angeschrieben und um die Abgabe der Daten gebeten." Nur Eltern von Neugeborenen seien verpflichtet, die Steuer-ID sofort anzugeben. Dies geschehe direkt über den Antrag.

Steuer-ID steht auf der Steuerbescheinigung

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seine Steuer-ID bereits jetzt schriftlich der Familienkasse zukommen lassen. Die Zahlenfolge steht unter anderem auf dem Einkommenssteuerbescheid. Kinder bekommen nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern die entsprechende Nummer per Post zugeschickt.

Weitere Fragen beantwortet die Familienkasse unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/4 5555-30 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.

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