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14.05.2006

Peter Hartz droht Gefängnisstrafe

In der VW-Affäre wird nun auch gegen Peter Hartz ermittelt.
Foto: DPA

Der ehemalige Personalvorstand von VW, Peter Hartz, muss sich nach einem Bericht des Spiegel möglicherweise auf Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe einstellen. Nach Angaben des Focus stuft die Staatsanwaltschaft Braunschweig Hartz als einen der Hauptbeschuldigten in der VW-Affäre ein und will Anklage wegen Untreue in mehreren Fällen erheben, womit auch eine Haftstrafe drohen könnte.

Wolfsburg/Braunschweig (dpa).

Der Gesamtschaden der von Hartz abgezeichneten Lustreisen für Betriebsräte beziffere sich für den VW-Konzern auf rund vier Millionen Euro, schreibt der Spiegel. Dabei sei eine Forderung von 2,5 Millionen Euro an Hartz realistisch. Weitere 1,5 Millionen Euro entfielen auf Untersuchungen durch Wirtschaftsprüfer für die Hartz allenfalls indirekt verantwortlich gemacht werden könnte.

IG-Metall-Chef Jürgen Peters und Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch wollen Hartz laut Spiegel verschonen und die Millionen von einer Versicherung fordern, durch die Fehlverhalten von Vorständen abgesichert ist. Sollte ein Gericht Hartz später vorsätzliches Fehlverhalten nachweisen, könnte die Versicherung das Geld von ihm zurückfordern. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff und Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wollten dagegen erst prüfen lassen, ob der VW-Aufsichtsrat auf direkte Schadensersatzansprüche an Hartz verzichten darf.

Die VW-Affäre wird die Staatsanwaltschaft Braunschweig noch einige Zeit beschäftigen. "Wir wollen die Ermittlungen noch in diesem Jahr, aber sicher nicht in den kommenden Wochen abschließen", sagte ein Behördensprecher. Den Focus-Bericht, in dem es heißt, die Ermittlungen seien weit gehend abgeschlossen, bezeichnete er als verfrüht. Die Beschuldigten hätten seit kurzem Akteneinsicht und könnten nun dazu Stellung nehmen. Zur Aussage, dass Peter Hartz zu den Hauptbeschuldigten gehöre, sagte der Sprecher: "Wir geben doch keine Hitliste der Beschuldigten ab." Sechs der insgesamt zwölf Ermittlungsverfahren in der Affäre, die sich gegen Beschuldigte richten, die die Staatsanwaltschaft eher zu den Randfiguren des Geschehens zählt, sind inzwischen abgetrennt worden. Zu den übrigen sechs gehört neben Hartz auch der ehemalige Betriebsratschef Klaus Volkert.

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