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29.09.2005

Schleichwerbung: Verdacht bei SAT.1

Berlin (dpa). SAT.1 muss sich seit Ende September mit Vorwürfen von Schleichwerbung in größerem Stil auseinander setzen. Der Berliner Privatsender hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung seit fünf Jahren im Frühstücks-TV und im Vorabendprogramm ("Live aus Berlin") Beiträge ausgestrahlt, für die vor allem Pharma- und Finanzkonzerne um die 20 000 Euro gezahlt hätten.

Eine Sprecherin der ProSiebenSAT.1 Media AG sagte, die Vorwürfe würden auf Vorstandsebene geprüft. Die für SAT.1 zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Ludwigshafen hat ein Verfahren eingeleitet. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) forderte eine umfassende Aufklärung der Zuschauer.

Das Geld ist den Angaben zufolge an das Produktionsunternehmen Connect-TV in der Schweiz gegangen, die Hälfte davon habe diese Firma an SAT.1 nach Berlin weitergeleitet. In internen Unterlagen der vergangenen fünf Jahre seien 130 gesponserte Beiträge und Interviews dokumentiert. Der frühere SAT.1-Geschäftsführer Jürgen Doetz sagte der Zeitung: "Dass Geld für Beiträge geflossen ist, das ist klar."

In den Geschäftsbüchern von SAT.1 sei der eigentliche Zweck für die Zahlungen aus der Schweiz nicht aufgetaucht, sondern verschleiert worden, berichtet die Zeitung. Der Sender habe regelmäßig Rechnungen für "Austauschleisten" an Connect-TV gestellt. Die Firma habe zuvor quartalsweise einen Überblick über die Erlöse aus den bezahlten Beiträgen geliefert. Connect-TV wiederum habe den Konzernen Rechnungen über "TV-Projekte SAT.1" gestellt, in denen das Sendedatum und der Inhalt konkret genannt worden seien.

Beim Pharmaunternehmen Klosterfrau sei es beispielsweise um ein Mittel gegen Erkältungen gegangen. Andere Auftraggeber seien die Pharmafirmen Spitzner und Lichtwer oder die WWK-Versicherungsgruppe und der Finanzdienstleister AWD gewesen.

Zuletzt sorgte die ARD wegen Schleichwerbung für Aufsehen. In Unterhaltungsprogrammen wie "Tatort"-Krimis und "Marienhof" wurden diverse Fälle von illegalem Product Placement nachgewiesen.

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