Attest schon am ersten Tag
Das Bundesgericht hat entschieden: Der Arbeitgeber kann bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen.
Die Nase läuft, die Augen brennen, der Kopf schmerzt. Zur Arbeit? Keine Chance. Also zum Arzt. Der Mediziner sieht schon von Weitem: Der Patient gehört ins Bett. Doch dann steht auf dem Attest: Krankgeschrieben für eine ganze Woche. Schon meldet sich das schlechte Gewissen: So schlimm ist es eigentlich auch wieder nicht.
Ein Szenario, das auch viele Arbeitgeber fürchten. Grund genug, dass viele kleine und große Unternehmen ganz bewusst darauf verzichten, von den Beschäftigten zu verlangen, sich bereits am ersten Krankheitstag untersuchen zu lassen. So ist es in den meisten Firmen nach wie vor Usus, erst ab dem dritten Tag ein Attest zu fordern.
Urteil gibt Arbeitgebern Rechtssicherheit
Doch der Arbeitgeber kann auch anders, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch (5 AZR 886/11) bestätigte. Die Richter urteilten letztinstanzlich, dass der Unternehmer bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen kann – und zwar ohne dies zu begründen. Es gilt zwar als eher unwahrscheinlich, dass das Urteil in der Praxis allzu viel verändert. Allerdings gibt der Richterspruch dem Arbeitgeber Rechtssicherheit, der seinen Mitarbeiter bereits im Verdacht hat, die Unpässlichkeit lediglich zu simulieren – beispielsweise um das Wochenende ein wenig zu verlängern.
Abseits juristischer Spitzfindigkeiten gelten zwei Binsenweisheiten jedoch nach wie vor. In wirtschaftlich schweren Zeiten weist die Statistik sinkende Krankmeldungstage aus. So war im Krisenjahr 2007 der niedrigste Krankenstand der letzten 20 Jahre mit rund 7,9 Fehltagen je Arbeitnehmer zu verzeichnen. Schwerer nachzuweisen, aber genauso gültig ist dieser Satz: Je besser das Betriebsklima, desto weniger Ausfälle durch Krankheit. (mit dpa)
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