Weg frei für Karstadt-Investor Berggruen
Essen (dpa) - Weg frei für Karstadt-Investor Nicolas Berggruen: Mit der Rücknahme auch der letzten Gläubiger-Beschwerde gegen den Karstadt-Insolvenzplan hat die Warenhauskette mit bundesweit 120 Standorten und 25 000 Beschäftigten am Freitag einen neuen Eigentümer.
Nach dem grünen Licht von den Gläubigern hob das Essener Amtsgericht am Donnerstagabend das Insolvenzverfahren auf. Nach dreizehn Monaten wird die traditionsreiche Warenhauskette damit aus der Insolvenz entlassen.
"Wir freuen uns, dass die Übernahme wie geplant vollzogen werden kann", sagte ein Berggruen-Sprecher. An der Karstadt-Spitze soll es auch mit der Übernahme durch den neuen Investor zunächst keinen personellen Wechsel geben. Der von Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg eingesetzte Geschäftsführer Thomas Fox soll die Warenhauskette weiter lenken.
Fox hat für Karstadt bereits ein Modernisierungsprogramm ab Januar kommenden Jahres angekündigt. Die Veränderungen bei dem Traditionsunternehmen sollen nach den Worten des Managers jedoch eher "eher evolutionär als revolutionär" werden. Die Sanierung des Warenhausunternehmens komme gut voran, sagte er. Bereits vor der endgültigen Übernahme von Karstadt hatte der Milliardär Berggruen rund 65 Millionen Euro auf das Konto des Unternehmens überwiesen.
Für die mehr als 40 000 Karstadt-Gläubiger bedeutet der Abschluss des Insolvenzverfahrens auch den Verzicht auf bis zu zwei Milliarden Euro. Sie können zunächst auf eine Auszahlung von lediglich drei Prozent ihrer Forderungen hoffen.
Mit ihren Einsprüchen hatten die beiden Gläubiger Gilde aus dem münsterländischen Bocholt und das britische Unternehmen Dawnay Day die pünktliche Übergabe an Berggruen in Frage gestellt. Nachdem am Mittwoch zunächst der Geschenkartikelhändler Gilde seinen Einspruch zurückgezogen hatte, folgte die britische Investmentfirma Dawnay Day diesem Schritt am Donnerstagabend nach stundenlangen Verhandlungen mit den Anwälten des Karstadt-Insolvenzverwalters.
Obwohl Insolvenzverwalter Görg den beiden Beschwerden zuvor keinerlei Erfolgschance eingeräumt hatte, hätten die Gläubiger das Verfahren bei Ausnutzung aller juristischen Möglichkeiten auf unbestimmte Zeit blockieren können. Nur mit einer Rücknahme der Widersprüche konnte der Zeitplan eingehalten werden.
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