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Arbeitsrecht
20.10.2013

Wenn der Chef ständig abends anruft

Auch nach Feierabend müssen viele Mitarbeiter noch telefonieren und E-Mails schreiben.
Foto: Jan-Philipp Strobel (dpa)

Auch nach Feierabend müssen viele Mitarbeiter noch telefonieren und E-Mails schreiben. Müssen Beschäftigte nach Dienstschluss für ihre Vorgesetzten erreichbar sein?

Im Auto, Samstagvormittag beim Einkaufen oder abends auf dem Sofa – Handys sind oft in Griffweite als unverzichtbarer Gegenstand. Dabei können die Smartphones auch ein Fluch sein. Wer das Gerät nicht einfach mal ausschaltet, ist ständig erreichbar. Und das nicht nur für Freunde, sondern auch für den Arbeitgeber und die Kollegen: Aus der vertraglich festgelegten Arbeitszeit kann leicht ein Rund-um-die-Uhr-Service ohne Freizeitausgleich werden.

Anrufe und Mails nach Feierabend sind die Ausnahme

Im Bundesarbeitsministerium sollen die Mitarbeiter nicht übermäßig gestresst werden. Anrufe und Mails nach Feierabend sind nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen. Wer seine Mails nicht abruft oder nicht ans Handy geht, müsse nicht befürchten, benachteiligt zu werden, heißt es in der Vereinbarung, die auch der Personalrat des Ministeriums mitgetragen hat. Die Führungsetage des Hauses verspricht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Doch dem Beispiel des Arbeitsministeriums ist noch kein weiteres Ressort in Berlin gefolgt.

Im Schnitt 12,3 Überstunden pro Monat

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Maximal 48 Wochenstunden dürfen Arbeitnehmer ohne Führungsfunktion arbeiten. Doch viele bleiben länger im Dienst – und das nicht nur in Ausnahmefällen. Nach einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle leisten Arbeitnehmer im Schnitt 12,3 Überstunden pro Monat. Viele davon unbezahlt. Aber Erreichbarkeit nach Feierabend schuldet der Arbeitnehmer nur, wenn der Chef eine Anweisung erteilt und auch dann gilt nach wie vor die 48-Stunden-Regel, geht aus dem entsprechenden Gesetz hervor.

Reißleine bei VW und Telekom gezogen

Langsam findet ein Umdenken in Unternehmen statt. Volkswagen und die Telekom beispielsweise haben die Reißleine gezogen. 30 Minuten nach Dienstschluss werden bei VW keine Mails mehr weitergeleitet. Die Telekom fordert ihre Mitarbeiter auf, in der Freizeit geschäftliche Telefonate zu unterlassen. Auch Firmen-Vertreter in der Region machen sich darüber Gedanken, ob sie eine Regelung zu diesem Thema brauchen oder nicht.

Bei Bosch in Bleichach im Allgäu hat die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eine hohe Bedeutung. „Der Feierabend wird akzeptiert“, sagt Sven Kahn, Sprecher für Personal und Soziales des Unternehmens. Um das zu verdeutlichen, hat die Geschäftsführung des Konzerns eine Selbstverpflichtung unterschrieben. Aber es gibt auch Ausnahmen, sagt Kahn: Im Kunden- und im Außendienst sowie bei Notfällen müssen einzelne Mitarbeiter auch über den Feierabend hinaus an ihr Telefon gehen oder E-Mails beantworten.

Keine festen Regeln bei Al-Ko

Anders wird es bei Al-Ko in Kötz im Landkreis Günzburg gehandhabt. Der Grundsatz lautet: Positives Vorleben. Der Chef schreibt nur im Notfall nach Feierabend E-Mails an seine Mitarbeiter oder ruft diese an. Feste Regeln gibt es aber nicht. Achim Schulz ist Leiter des zentralen Personalwesens des Familienunternehmens. Er hatte noch nie nach Feierabend seinen Vorgesetzten am Hörer. Schulz ist überzeugt, dass feste Regeln nur auf Missstände hinweisen. Man müsse Mitarbeitern auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung zutrauen. Und, so betont er: „Handys und Laptops haben ohnehin nur obere Führungskräfte und Außendienstmitarbeiter.“ Doch diese oberste Führungsetage müsse im Notfall im Urlaub erreichbar sein.

Im Krankenhaus und in der EDV-Branche muss man erreichbar sein

Es gibt auch Bereiche, in denen es erforderlich ist, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit ein Mitarbeiter ans Handy geht: Im Krankenhaus oder in der EDV-Branche. In Höchstädt arbeitet Thomas Berchtenbreiter als IT-Systemmanager bei Grünbeck. Klingelt sein Handy, nimmt er ab. „Das habe ich aber selbst so entschieden und die EDV ist ein Sonderfall“, sagt er. Eine Anweisung aus der Führungsetage des Unternehmens habe es nicht gegeben.

Krankenhausärzte müssen in bestimmten Fällen erreichbar sein: im Bereitschaftsdienst oder bei Rufbereitschaft. Christina Holtzsch arbeitet in der Stabsstelle des Klinikums Augsburg. Sie verweist zudem auf Katastrophenfälle. Dann müssen Notfallmediziner natürlich damit rechnen, dass sie in den Dienst gerufen werden.

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