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14.05.2006

Wortweiser: Hartz IV

Die Arbeitsmarktreform Hartz IV trat am 1. Januar 2005 mit einem halben Jahr Verspätung in Kraft. Das nach den Vorschlägen der Kommission um den ehemaligen VW-Manager Peter Hartz benannte Gesetz regelt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung.

Diese Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen ist der Kernpunkt der Reform. Vor 2005 teilten sich die bundeseigenen Arbeitsagenturen und die kommunalen Sozialämter die Betreuung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Das Nebeneinander von zwei unterschiedlichen Systemen wurde mit Hartz IV  abgeschafft. Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger sollen so in die aktive Arbeitsvermittlung eingebunden werden.

Hartz IV ist das vierte Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes. Mit Hartz I und II wurden unter anderem die Personal-Service-Agenturen für die Vermittlung von Zeitarbeitern geschaffen. Zudem wurde die Ich-AG ins Leben gerufen und die Einkommensgrenze bei Mini-Jobs auf 400 Euro angehoben. Hartz III beinhaltet die Reform der Bundesagentur für Arbeit. Deren Beschäftigten sollen sich weniger um Verwaltungsaufgaben und mehr um die Arbeitslosen-Vermittlung kümmern. AZ

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