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Post
18.09.2019

Zahl der Filialen und Briefkästen der Post sinkt

Seit 2002 sind in Deutschland rund 20.000 Briefkästen verschwunden.
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

Die Zahl der Postfilialen in Deutschland sinkt immer weiter: Seit dem Jahr 2000 haben mehr als 900 geschlossen.

Die Zahl der Postfilialen in Deutschland ist in den vergangenen knapp 20 Jahren um mehr als 900 gesunken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach gab es im Jahr 2000 noch 13.663 Filialen, im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es 12.744. 

Darunter sind allerdings immer weniger "echte" Postfilialen, die vom Konzern selbst und mit eigenen Mitarbeitern betrieben werden. Deren Zahl ist von 6000 auf nur noch 1000 gesunken. 92 Prozent der "Filialen" sind heute sogenannte Postagenturen von privaten Anbietern, etwa in Zeitschriften- oder Lotto-Läden. Zwischenzeitlich betrieb die Post in den Jahren 2012 und 2013 sogar nur noch 596 Filialen selbst, danach stieg die Zahl wieder an. 

Auch bei den Briefkästen hat eine Ausdünnung stattgefunden: Im Jahr 2002 - frühere Daten liegen laut Bundesregierung nicht vor - gab es demnach 130.000, im ersten Halbjahr 2019 noch knapp 110.000 der gelben Kästen in Deutschland.

Es muss eine Mindestzahl an Postfilialen geben

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte die Entwicklung. "Die Deutsche Post muss mehrheitlich zurück in die öffentliche Hand", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der Service bei der Post werde seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. "Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es ein großes Ärgernis, wenn Post-Filialen in ihrem Ort schließen und gleichzeitig das Porto steigt." Als die Deutsche Post in öffentlichem Besitz war, sei sie bürgernäher, arbeitnehmerfreundlicher und preiswerter gewesen. 

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die "Post-Universaldienstleistungsverordnung". Darin ist eine Grundversorgung vorgeschrieben: So muss es bundesweit mindestens 12.000 "stationäre Einrichtungen" für den Postversand geben, mindestens eine Einrichtung in allen Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern und in allen Landkreisen jeweils eine pro 80 Quadratkilometer Fläche. 

Auch die Versorgung mit Briefkästen ist per Verordnung geregelt. Für Bewohner in zusammenhängend bebauten Wohngebieten darf der nächste Briefkasten nicht weiter als einen Kilometer entfernt sein. (dpa)

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