Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Karten-Plattform: US-Regierung will Verkauf von Ticketmaster erzwingen

Karten-Plattform
23.05.2024

US-Regierung will Verkauf von Ticketmaster erzwingen

Us-Justizminister Merrick Garland möchte, dass sich Live Nation von der Plattform Ticketmaster trennt.
Foto: Stephanie Scarbrough/AP, dpa

Konzerttickets werden nicht selten über Ticketmaster vertrieben. Die US-Regierung sieht in der Marktmacht ein Monopol - und will dagegen vorgehen.

Die US-Regierung wirft dem Konzertveranstalter Live Nation unfairen Wettbewerb vor und will ihn zerschlagen lassen. Vor allem strebt das Justizministerium an, dass sich Live Nation von der Plattform Ticketmaster trennt, über die online Karten für verschiedene Events verkauft werden.

In der Klage heißt es unter anderem, Live Nation sichere sich mit wettbewerbswidrigem Vorgehen die Kontrolle über die Branche in den USA und könne dadurch den Verbrauchern überhöhte Gebühren aufbürden. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück.

Kein fairer Wettbewerb

Live Nation sei zusammen mit Ticketmaster "allgegenwärtig" im Geschäft mit Live-Veranstaltungen und habe ein "illegales Monopol" aufgebaut, sagte Justizminister Merrick Garland bei der Ankündigung der Klage. Die Behörde verweist unter anderem darauf, dass Live Nation zahlreiche Konzertarenen kontrolliere und auch bei mehr als 400 Musikern das Management übernommen habe.

Live Nation "erstickt den Wettbewerb" unter anderem durch Drohungen und Deals mit potenziellen Rivalen, sagte Garland. Die Regierung verweist darauf, dass in anderen Ländern mit mehr Konkurrenz die Gebühren niedriger seien. In Deutschland konkurriert Ticketmaster unter anderem mit Eventim.

Live Nation bestritt in einer ersten Reaktion, ein Monopol zu besitzen. Das Justizministerium ignoriere, dass für die Preisanstiege bei Konzerttickets unter anderem höhere Kosten und Wiederverkäufer verantwortlich seien. Zudem behalte Ticketmaster nur einen kleinen Anteil der zusätzlichen Gebühren. Der Konzern verwies auch darauf, dass die Fusion mit Ticketmaster 2010 von den US-Wettbewerbshütern gebilligt worden sei, da sie keine negativen Folgen für den Konzertmarkt erwarteten.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.