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Rente
01.05.2024

Erwerbsminderungsrente: So hoch fällt Sie 2024 aus

Wer nicht mehr seine volle Leistungsfähigkeit erbringen kann, kann unter Umständen Erwerbsminderungsrente beantragen.
Foto: Christin Klose, picture alliance, dpa (Symbolbild)

Wer nicht mehr seine volle Leistungsfähigkeit erbringen kann, kann unter Umständen Erwerbsminderungsrente beantragen. Aber wie hoch fällt diese 2024 aus?

Nicht alle Menschen schaffen es, bis zum Renteneintrittsalter zu arbeiten - 35 Versicherungsjahre oder gar 45 Versicherungsjahre sind also für einige nicht machbar. Der Grund: Unfälle, medizinische Ursachen oder Krankheiten. Betroffene können dann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente beantragen. Aber wie hoch fällt diese 2024 aus?

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Wie hoch die Erwerbsminderungsrente jeweils ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen, da das vom individuellen Rentenanspruch abhängt. Es kommt laut Finanztip also zum einen darauf an, wie lange Betroffene bereits in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, bevor sie Erwerbsminderungsrente beziehen möchten. Zum anderen ist entscheidend, wie viele Rentenpunkte gesammelt wurden und wie lange Betroffene noch bis zur regulären Altersrente arbeiten müssten.

Ein erster Anhaltspunkt findet sich in der Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung einmal pro Jahr verschickt. Dort ist vermerkt, wie hoch die Erwerbsminderungsrente bis zu diesem Zeitpunkt wäre.

Finanztip zufolge lag die durchschnittliche Nettorente bei voller Erwerbsminderung 2021 für Rentenneuzugänge bei 917 Euro pro Monat. Bestandsrentner bekamen im gleichen Jahr im Schnitt monatlich 877 Euro.

Erwerbsminderungsrente 2024: Wie hoch fällt sie aus?

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen sich freuen, denn die Rente wird 2024 erhöht und zwar um 7,5 Prozent, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Das betrifft rund drei Millionen Menschen in Deutschland. Die Erhöhung wird zum 1. Juli 2024 umgesetzt und soll diejenigen unterstützen, die die Erwerbsminderungsrente schon länger erhalten.

Wenn die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 begonnen hat, liegt der Zuschlag bei 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.

Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?

Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente läuft es grundsätzlich genauso ab, wie bei der Altersrente auch. Je mehr Beitragsjahre und je mehr Geld Versicherte in die Rentenversicherung eingezahlt haben, desto höher ist auch die Erwerbsminderungsrente.

Allerdings gibt es laut Finanztip eine Ausnahme, denn nach diesem Prinzip bekämen jungen Menschen, die nicht mehr voll leistungsfähig sind, nur eine sehr kleine Erwerbsminderungsrente. Für diese Fälle werden Betroffene so gestellt, als hätten sie deutlich länger eingezahlt. So werden die Arbeitsjahre, die eigentlich noch zu bewältigen wären, miteinkalkuliert, die sogenannte Zurechnungszeit.

Dabei wird das Einkommen der vorherigen Versicherungsjahre auch für die noch kommenden Arbeitsjahre angenommen. Sollten die letzten vier Jahre den Durchschnittswert, zum Beispiel durch Teilzeit, verringern, dann werden diese nicht berücksichtigt.

Allerdings gibt es auch bei der Erwerbsminderungsrente einen Abschlag, der individuell berechnet wird. Der Renteneintritt ohne Abschlag liegt laut Finanztip 2024 bei 65 Jahren. Für jeden Monat, den Betroffene früher in Erwerbsminderungsrente gehen, werden 0,3 Prozent der Rente abbgezogen. Maximal können es 10,8 Prozent sein.

Übrigens: Ab 2024 gilt für Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, eine neue Regelung, die ihnen den Weg in die Beschäftigung erleichtern soll.