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Rente
26.04.2024

Grundfreibetrag 2024: Wie viel Geld wird bei der Rente nicht angerechnet?

Bleiben Rentner unter dem jährlichen Grundfreibetrag muss man keine Einkommenssteuer zahlen.
Foto: Daniel Reinhardt, dpa (Symbolbild)

Wer Rente bezieht, kommt am Grundfreibetrag nicht vorbei. Dieser wird 2024 erhöht. Aber wie viel Geld wir dann bei der Rente nicht angerechnet?

Wann man in Rente geht, hängt vom jeweiligen Renteneintrittsalter ab. Dafür müssen entweder 35 Versicherungsjahre oder 45 Versicherungsjahre gesammelt worden sein. Zu beachten ist, dass die Rente dann noch versteuert werden muss. Ab wann die Rente versteuert wird, hängt wesentlich vom Grundfreibetrag ab. Wie hoch dieser 2024 ausfällt, lesen Sie im Artikel.

Grundfreibetrag 2024 bei der Rente: Wie viel Geld wird nicht angerechnet?

Grundsätzlich müssen alle Versicherte auf die Rente Abgaben und Steuern zahlen - vorausgesetzt ihre zu versteuernde Rente überschreitet eine bestimmte Grenze. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich mit dem sogenannten Grundfreibetrag herausfinden. Dieser erhöht sich jedes Jahr und sah in den vergangenen Jahren wie folgt aus: 

Auch 2024 steigt der Grundfreibetrag wieder. Geplant war laut Finanztip zunächst eine Erhöhung auf 11.604 Euro. Nun soll der Freibetrag allerdings sogar auf 11.784 Euro angehoben werden, wie die Bundesregierung auf Anfrage des Abgeordneten Fritz Güntzler (CDU/CSU) mitteilte.

Für Rentnerinnen und Rentner heißt das, dass jeder Cent, der über dieser Grenze liegt, versteuert werden muss.

Die zu versteuernde Rente hängt indes davon ab, in welchem Jahr Versicherte in Rente gehen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt:

  • 2021: 81 Prozent der Rente muss versteuert werden (19 Prozent steuerfrei)
  • 2022: 82 Prozent der Rente muss versteuert werden (18 Prozent steuerfrei)
  • 2023: 83 Prozent der Rente muss versteuert werden (17 Prozent steuerfrei)
  • 2024: 84 Prozent der Rente muss versteuert werden (16 Prozent steuerfrei)

So müssen also alle Rentner, die 2024 in Rente gehen, 84 Prozent ihrer Bruttorente versteuern.

Wer mit seiner zu versteuernden Rente weniger als 11.784 Euro pro Jahr zur Verfügung hat, muss keine Steuern zahlen.

Übrigens: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, denn die Rente zählt als Einkommen. Das gilt auch für alle, die mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen. Wer allerdings pro Jahr weniger als den Grundfreibetrag zur Verfügung hat, hat die Möglichkeit sich von der Pflicht einer Steuererklärung befreien zu lassen. Mit ein paar Tipps können Rentner außerdem bei der Steuererklärung sparen.