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Rente
23.04.2024

Durch die Kontenklärung können Sie mehr Rente bekommen

Wurde wirklich alles wichtige berücksichtigt, was zur Rentenhöhe beiträgt? Um das herauszufinden, sollten Versicherte eine Kontenklärung beantragen, denn so könnten Sie mehr Rente bekommen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Wurde wirklich alles wichtige berücksichtigt, was zur Rentenhöhe beiträgt? Um das herauszufinden, sollten Versicherte eine Kontenklärung beantragen, denn so könnten Sie mehr Rente bekommen.

Jede und jeder Versicherte haben bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Versicherungskonto, in dem alle wichtigen Zeiten gespeichert sind, die entscheiden, wie hoch die Rente einmal ausfallen wird. Aber wurden auch wirklich alle Zeiten berücksichtigt? Eine Kontenklärung kann das herausfinden und Versicherten unter Umständen zu einer höheren Rente verhelfen.

Was bedeutet Kontenklärung?

Jede und jeder Versicherte bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat ein Versicherungskonto, in dem die gemeldeten Beschäftigungszeiten und Einkünfte sowie andere gemeldete Zeiten wie die der Arbeitslosigkeit oder Krankheit vermerkt sind.

Der jeweilige Rentenversicherungsträger kennt allerdings in den meisten Fällen nicht alle Details und muss diese dann beim Versicherten erfragen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Dafür braucht man eine Kontenklärung. Nicht nur Beschäftigte haben Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, sondern unter Umständen auch Personen, die verbeamtet, selbstständig oder zu Hause sind. Zu Letzteren gehören zum Beispiel Hausfrauen, die sich eventuell die Kindererziehungszeit zur Rente anrechnen lassen können.

Der Rentenversicherungsträger prüft bei der Kontenklärung die bereits erfassten Daten und informiert die Versicherten über eventuell bestehende Lücken.

Danach erhalten Versicherte einen sogenannten Feststellungsbescheid, in dem alle bisher zurückgelegten Zeiten vermerkt sind. Zeiten, die länger als sechs Jahre zurückliegen, werden verbindlich festgestellt. Sollten Fehler enthalten sein, können diese jederzeit korrigiert werden.

Normalerweise bekommen Versicherte bis zum 55. Lebensjahr eine Wartezeitauskunft. Neben den gespeicherten Zeiten, kann daraus zusätzlich entnommen werden, für welche Rentenart die jeweilige Wartezeit bereits erfüllt ist und wo noch Zeiten fehlen.

Wenn eine Kontenklärung erfolgt ist, bekommen Versicherte ab dem 55. Lebensjahr eine Rentenauskunft, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Darin ist die voraussichtliche Rentenhöhe zu finden. Wer die Rentenauskunft schon früher bekommen möchte, muss das beim Antrag auf Kontenklärung angeben.

Übrigens: Die Deutsche Rentenversicherung bietet auch eine kostenlose Beratung zur Rente an. Im neuen Online-Portal kann man sich zudem erkundigen, wie viel Rente man später voraussichtlich bekommt.

Wie vervollständigt man sein Konto bei der Rentenversicherung?

Ein Großteil der rentenrechtlichen Zeiten werden der Deutschen Rentenversicherung nach eigenen Angaben automatisch gemeldet - vor allem in den alten Bundesländern. Das liegt daran, dass Zeiten dort bereits seit Anfang der 70er Jahre durch maschinelle Datenmeldung automatisch abgegeben werden konnten. Andere Zeiten müssen aber eventuell nachgetragen werden. In den neuen Bundesländern wurde das anders gehandhabt, da bis 1991 der Arbeitgeber den Zeitraum und das Gehalt einer Beschäftigung in den Sozialversicherungsausweis eingetragen hat, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wer so einen grünen Ausweis hat, soll diesen bei der Rentenversicherung vorlegen, damit die Daten ins Versicherungskonto übertragen werden können.

Sollten Lücken im Versicherungskonto bestehen, muss geprüft werden, woher diese kommen. Liegt das zum Beispiel an einer privaten Auszeit oder einer Selbstständigkeit ohne Beitragszahlung, dann bleibt die Lücke bestehen, da diese Zeiten nicht zur gesetzlichen Rente angerechnet werden können. Andere Zeiten hingegen, wie Schul- oder Berufsausbildungen können wichtig sein. Versicherte müssen dafür dann Nachweise wie Schulzeugnisse oder den Ausbildungsvertrag einreichen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Kontenklärung?

Der Antrag auf Kontenklärung kann mit dem Formular V0100 erfolgen, das auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden kann. Der Antrag kann aber auch über das Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 angefordert werden. Außerdem kann man sich der Deutschen Rentenversicherung zufolge auch an die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort wenden.

Wann muss man den Antrag auf Kontenklärung stellen?

Damit das Geld im Alter reicht und es möglichst nicht zur Rentenlücke kommt, ist der Überblick über das eigene Versicherungskonto wichtig. Wer in naher Zukunft seine Rente beantragen möchte, sollte sich so früh wie möglich um eine Kontenklärung bemühen. Um Rente beantragen zu können, brauchen Versicherte außerdem noch ihre Rentenversicherungsnummer.

Wie lange es dann dauert, bis der Antrag auf Kontenklärung abgeschlossen ist, kommt darauf an, ob das Konto Lücken aufweist. Je mehr Lücken es gibt, desto mehr Zeit nimmt die Bearbeitung in Anspruch.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Versicherte durch eine Kontenklärung nicht nur herausfinden, wie viel Rente sie einmal bekommen, sondern dann auch eventuelle Lücken im Versicherungskonto entdeckt werden. Können Betroffene dann noch Nachweise für bestimmte Zeiten finden, kann sich die Rente zum Teil erheblich erhöhen. Versicherte sollten diese Möglichkeit also nutzen, um nicht unter Umständen weniger Rente zu bekommen, als ihnen eigentlich zusteht.

Übrigens: Die Rente steigt immer wieder. Der Rententabelle kann entnommen werden, wie sich das ganz persönlich auf dem Konto auswirkt. Wem das Geld trotzdem nicht reicht, kann unter Umständen Grundrente oder Grundsicherung zur Rente bekommen. Immer mehr Rentner beziehen zusätzlich Grundsicherung, um über die Runden zu kommen. Außerdem können Rentner diverse Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds steht bereit. Wer besonders fleißig ist, kann zusätzlich einen Zuschlag von 100 Euro zur Rente bekommen.