Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Rente: Riester-Rente: Was ist das eigentlich genau?

Rente
06.05.2024

Riester-Rente: Was ist das eigentlich genau?

Auf die Altersrente allein ist heutzutage kein Verlass mehr, wenn man den Lebensstandard während des Berufslebens auch im Ruhestand halten will. Eine Form der Altersvorsorge ist dabei die Riester-Rente.
Foto: Andreas Gebert, dpa (Symbolbild)

Auf die Altersrente allein ist heutzutage kein Verlass mehr, wenn man den Lebensstandard während des Berufslebens auch im Ruhestand halten will. Eine Form der Altersvorsorge ist dabei die Riester-Rente.

Die meisten Menschen verlassen sich für später einmal auf die Altersrente, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch die Rente ist wohl nicht mehr sicher, daher plant die Politik mit der Aktienrente beziehungsweise dem Generationenkapital das Rentensystem zu reformieren. Um selbst im Alter vorzusorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die Riester-Rente. Aber was ist das eigentlich?

Was ist die Riester-Rente?

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge. Diese wird durch staatliche Zulagen und eine Steuerermäßigung unterstützt. Erreichen Versicherte einmal das Rentenalter, bekommen sie die gesamten Spareinlagen sowie die Zulagen als Rente ausgezahlt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ermittelt, dass bis Mitte 2022 mehr als 10,6 Millionen Menschen eine Riester-Rente abgeschlossen haben.

Diese Altersvorsorge wurde nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt und 2002 eingeführt, um die gesetzliche Altersrente zu ergänzen und die Absenkung des damaligen Rentenniveaus auszugleichen, wie die Verbraucherzentrale mitteilt.

Eine Riester-Rente kann laut Finanztip jeder Arbeitnehmer abschließen, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Zudem dürfen auch Beamte, Richter und Soldaten riestern und auch Auszubildende und Selbstständige haben die Möglichkeit dazu. Hausfrauen oder Hausmänner können das über den Ehepartner oder Lebenspartner machen.

In der sogenannten Ansparphase zahlen Versicherte entweder jeden Monat oder jährlich einen Geldbetrag ein. Das kann dann später als Rente oder als Wohn-Riester genutzt werden. Dabei kann das Geld für die Finanzierung des Eigenheims genutzt werden. Der Staat fördert die Riester-Rente mir Zuschüssen und mit Steuervorteilen.

Auf der anderen Seite stehen die Versicherer, die den Sparern gegenüber Beitragsgarantien zusichern. Kommt es zur Auszahlungsphase, müssen diese mindestens die Sparbeiträge plus die staatlichen Zulagen wieder auszahlen.

Finanztip zufolge ist die Riester-Rente unrentabel, da das Geld durch die Beitragsgarantie nur in sehr risikoarmen Fonds und Anleihen angelegt werden kann und so die Chance auf hohe Renditen gering ist.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass beim Riester-Vertrag Abschluss- und Verwaltungsgebühren anfallen. Die Gebühren sind bereits in den Beiträgen enthalten - der Versicherer verteilt die Kosten auf die ersten fünf Jahre des Vertrages. Die Kosten belaufen sich für Abschluss, Provision und Vertrieb auf etwa drei bis sechs Prozent der Beiträge. Zusätzlich müssen dann nochmal 1,5 bis drei Prozent der Beiträge für die Verwaltung aufgebracht werden. Und auch wer den Versicherer wechseln möchte muss mit Gebühren rechnen.

Welche Riester-Zulagen gibt es?

Der Staat fördert Versicherte bei der Riester-Rente mit jährlichen Zuschüssen. Wie hoch diese ausfallen, kommt auf die Familienverhältnisse an.

Seit 2018 bekommen Sparer laut Finanztip eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. Bis Ende 2007 gab es eine Kinderzulage von 185 Euro, seit 2008 sind es 300 Euro pro Kind. Die Kinderzulage gibt es für alle kindergeldberechtigten Kinder bis maximal zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten zudem einen einmaligen Extra-Bonus von 200 Euro.

Wie viel muss man in die Riester-Rente einzahlen?

Die Riester-Renten-Beiträge sind zwar beliebig, allerdings müssen jedes Jahr mindestens 60 Euro einbezahlt werden. Die staatlichen Zulagen hingegen gibt es vom Staat erst, wenn Sparer jedes Jahr mindestens vier Prozent des Bruttojahreseinkommens des vorherigen Jahres einzahlen.

Beispiel: Bekommt ein Sparer pro Jahr 50.000 Euro Bruttogehalt, muss er jährlich mindestens 2000 Euro in die Riester-Rente einzahlen, damit die staatlichen Zulagen gezahlt werden. Darin sind diese dann bereits enthalten. Der Sparer muss also als Einzelperson nur 1825 Euro einzahlen, da der Staat 175 Euro übernimmt.

Wann wird die Riester-Rente ausbezahlt?

Sparer, die den Riester-Vertrag bis 2011 abgeschlossen haben, können sich die Riester-Rente ab Vollendung des 60. Lebensjahres auszahlen lassen, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mitteilt. Wer den Vertrag ab 2012 geschlossen hat, kann das erst ab dem 62. Lebensjahr tun.

Kann man die Riester-Rente von der Steuer absetzen?

Wie bereits erwähnt, bringt die Riester-Rente auch Steuervorteile mit sich. Die Beiträge und Zulagen können Finanztip zufolge bis zu einem Betrag von 2100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Einkommenssteuererklärung muss dafür die Anlage AV ausgefüllt werden und das Finanzamt prüft im Anschluss, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist, als die staatlichen Zulagen. Das nennt man die sogenannte Günstigerprüfung. Trifft das zu, ist es zusätzlich steuerermäßigend. Vom Sonderausgabenabzug profitieren vor allem Singles und Besserverdiener, da sie mehr eigenes Geld einzahlen und dafür weniger Zulagen bekommen, wie Finanztip berichtet.

Übrigens: Wer seine Riester-Rente nicht mehr möchte, kann diese kündigen oder sich die Riester-Rente auszahlen lassen.