Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Rente: Rente: So viel Steuern müssen Sie auf Ihre Rente zahlen

Rente
13.05.2024

Rente: So viel Steuern müssen Sie auf Ihre Rente zahlen

Die Rente muss versteuert werden. Wie hoch der Steuersatz ist, hängt davon ab in welchem Jahr Versicherte in Rente gehen.
Foto: Hans-Jürgen Wiedl, dpa (Symbolbild)

Die Rente muss versteuert werden. Wie hoch der Steuersatz ist, hängt davon ab in welchem Jahr Sie in Rente gehen. Wie viel Rente Sie genau versteuern müssen, lesen Sie hier.

Auf die Rente müssen Abgaben und Steuern gezahlt werden, allerdings ist der Steuersatz für jeden Versicherten und jede Versicherte ganz individuell. Allgemein können Sie erst dann Rente beziehen, wenn Sie die Wartezeit erfüllt und ihr persönliches Renteneintrittsalter erreicht haben. Das Jahr entscheidet dann darüber, wie hoch der Steuersatz ist. Der Tabelle im Artikel können Sie entnehmen, wie viel Prozent der Rente Sie genau versteuern müssen.

Muss die Rente versteuert werden?

Grundsätzlich muss die Rente immer versteuert werden. Im Jahr 2005 wurde das System der Rentenbesteuerung auf die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" umgestellt. Das bedeutet, dass die Rentenbeiträge mit den Jahren immer weniger besteuert werden, die spätere Rente dafür immer mehr. Diese Übergangszeit dauert bis 2040 an. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge ist die nachgelagerte Besteuerung in der Regel von Vorteil für die Versicherten, weil die Aufwendungen für die Altersvorsorge, also die Rentenbeiträge, die Steuerlast während des Erwerbslebens verringern.

Im Ruhestand sind die Einnahmen dann für gewöhnlich geringer und damit auch der Steueranteil. Aber nicht nur die Altersrente wird besteuert, sondern auch die Erwerbsminderungsrente und die Rente wegen Todes. Zu Letzterer gehören die Witwenrente, die Waisenrente, die Halbwaisenrente und die Erziehungsrente.

Übrigens: Die Politik diskutierte zuletzt, ob die Witwenrente vor dem Aus steht. Danach sieht es derzeit aber nicht aus. Dafür hat sich bei der Witwenrente seit 1. Juli 2023 einiges geändert. Und auch bei der Erwerbsminderungsrente soll es 2024 einige Verbesserungen geben. Wie viel Witwenrente man bekommt, wenn man selbst Rente bekommt, lässt sich ausrechnen.

Steuersatz Rente: Wie viel Steuern muss man auf die Rente zahlen?

Wie bereits erwähnt, hängt der Steuersatz vom Jahr des Rentenbeginns ab, ist also ganz individuell. Wer spätestens im Dezember 2005 den Ruhestand angetreten hat, musste 50 Prozent der Bruttorente versteuern. Daher müssen auch Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, Steuern zahlen, auch wenn das teilweise anders dargestellt wird.

Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente steigt seitdem für Neurentner jedes Jahr. Bis 2020 waren es zwei Prozentpunkte pro Jahr, seitdem sind es nur noch ein Prozentpunkt jährlich. Insgesamt dauert der Prozess 35 Jahre lang, wer also 2040 in den Ruhestand geht, muss die Rente komplett versteuern, dafür aber keine Steuern mehr auf Rentenbeiträge zahlen.

Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss

Jahr des Renteneintritts Anteil der Rente, die besteuert wird in Prozent Rentenfreibetrag in Prozent
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 83 17
2024 84 16
2025 85 15
2026 86 14
2027 87 13
2028 88 12
2029 89 11
2030 90 10
2031 91 9
2032 92 8
2033 93 7
2034 94 6
2035 95 5
2036 96 4
2037 97 3
2038 98 2
2039 99 1
ab 2040 100 0


Wer also zum Beispiel 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern, 16 Prozent sind hingegen nicht steuerpflichtig.

Allerdings bedeutet diese Regelung nicht, dass Versicherte tatsächlich Steuern zahlen müssen, denn wer bis 2039 in Rente geht, bekommt einen sogenannten Rentenfreibetrag. Dieser wird vom Finanzamt errechnet und ist der Teil der Rente, auf den keine Steuern gezahlt werde müssen. Der Rentenfreibetrag bleibt ein Leben lang erhalten, auch dann wenn die Rente durch Erhöhungen steigt. Das war auch dieses Jahr wieder der Fall. Wie viel mehr Geld Sie dadurch auf dem Konto haben, können Sie der Rententabelle entnehmen.

Künftige Rentenanpassungen erhöhen allerdings das Renteneinkommen und müssen komplett versteuert werden.

Außerdem ist der Grundfreibetrag bei der Rente entscheident. Wie viel Rente Sie haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich nachsehen.

Übrigens: Als Rentner müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, sonst können Strafen drohen. Mit ein paar Tipps können Rentner aber bei der Steuererklärung sparen.

Außerdem wichtig zu wissen: Die Doppelbesteuerung der Rente fällt weg - so zumindest lauten die Pläne der Politik. Wann die Doppelbesteuerung genau wegfällt, ist allerdings noch nicht bekannt. Wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss, lässt sich der Tabelle zur Doppelbesteuerung der Rente entnehmen. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann sich wehren und eine Rückzahlung verlangen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) übt allerdings heftige Kritik, denn die neue Rentenbesteuerung soll nur Gutverdiener entlasten.