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Rente
09.03.2024

Tabelle zur Doppelbesteuerung der Rente: Wie viel Prozent Steuer müssen gezahlt werden?

Wer Rente bezieht, muss diese auch versteuern. Wie hoch der Anteil ist, hängt vom Renteneintrittsjahr ab.
Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

Wer Rente bezieht, muss diese auch versteuern. Wie hoch der Anteil ist, hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Der Tabelle können Sie Ihren Anteil entnehmen.

Wer im Alter sichergehen will, dass das Geld reicht, sollte sich früh darum kümmern. Allerdings müssen Versicherte beachten, dass die Rente noch versteuert werden muss. Ab 2023 soll die Doppelbesteuerung der Rente wegfallen. Wie hoch der Anteil ist, hängt davon ab, wann man in Rente geht. Wir haben die Informationen für Sie im Artikel zusammengefasst.

Wie viel Prozent der Rente muss versteuert werden?

Wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist, musste 50 Prozent der Bruttorente versteuern, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Jedes Jahr steigt seitdem der Anteil der versteuert werden muss um zwei Prozent. Ab 2020 erhöht sich der Anteil der zu versteuernden Rente nur noch um ein Prozent. Wer 2040 oder später in den Ruhestand geht, muss seine Rente dann voll, also zu 100 Prozent versteuern.

Wer bis 2039 in Rente geht, erhält einen Rentenfreibetrag, den das Finanzamt errechnet. Dieser Teil der Rente muss nicht versteuert werden und ist ein fester Betrag, der auch in den Folgejahren unverändert bestehen bleibt. Das ist laut Deutscher Rentenversicherung auch dann der Fall, wenn die Rente durch Erhöhungen weiter steigen sollte. Wenn die Rente angepasst wird, erhöht sich damit auch gleichzeitig das zu versteuernde Renteneinkommen. Auch 2024 wird die Rente wieder erhöht. Wie viel Geld Sie dann mehr auf dem Konto haben, können Sie der Tabelle entnehmen.

Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss

Jahr des Renteneintritts Anteil der Rente, die besteuert wird in Prozent Rentenfreibetrag in Prozent
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 83 17
2024 84 16
2025 85 15
2026 86 14
2027 87 13
2028 88 12
2029 89 11
2030 90 10
2031 91 9
2032 92 8
2033 93 7
2034 94 6
2035 95 5
2036 96 4
2037 97 3
2038 98 2
2039 99 1
ab 2040 100 0

Beispiel:

Eine Person, die 2005 in Rente gegangen ist und eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro bekommt, hat einen Rentenfreibetrag von 6000 Euro. In den nachfolgenden Jahren gab es immer wieder Rentenerhöhungen und so hatte die Person 2021 eine Rente von 15.440 Euro. Der Rentenfreibetrag allerdings ändert sich nicht und bleibt weiterhin bei 6000 Euro.

Das zu versteuernde Renteneinkommen liegt nach den Erhöhungen nicht mehr bei 6000 Euro, sondern bei 9440 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag lag im Jahr 2021 bei 9744 Euro. Der Anteil der Rente, den die Person versteuern muss liegt mit 9440 Euro unter dieser Grenze, sodass die Person überhaupt keine Steuern zahlen muss, da sie außer der Rente keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat.

Gerade ist in der Ampel-Koalition allerdings im Gespräch, die Rente erst bis ins Jahr 2060 voll zu versteuern. Ein genauer Starttermin für dieses Vorhaben steht allerdings noch nicht fest.

Muss die Rente immer versteuert werden?

Die Rente muss nicht immer versteuert werden. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge gibt es die sogenannte Öffnungsklausel, die eine Ausnahme zur "nachgelagerten Besteuerung" darstellt.

Diese Ausnahme gilt, wenn Versicherte sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben oder Beiträge zu weiteren Alterssicherungssystemen geleistet haben. Zu Letzteren zählen zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse.

Wer die Öffnungsklausel für sich nutzen möchte, muss

  • dahingehende Angaben in der Einkommenssteuererklärung machen
  • belegen, dass der Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 mindestens 10 Jahre lang geleistet wurde. Diese Bescheinigung kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden oder beim berufsständischen Versorgungswerk beziehungsweise bei der landwirtschaftlichen Alterskasse.

Wann die Doppelbesteuerung der Rente genau wegfällt, ist noch nicht bekannt. Wer aber der Meinung ist, dass er zu unrecht davon betroffen ist, kann eine Rückzahlung beantragen.

Wer ist von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen?

Die Mehrheit der Rentner ist Finanztip zufolge ist nicht von der Doppelbesteuerung betroffen. Laut Bundesfinanzhof trifft es besonders folgende Gruppen:

  • Rentnerinnen und Rentner, die seit kurzer Zeit Rente bekommen
  • Menschen, die früher selbstständig waren, weil sie ihre Rentenversicherungsbeiträge oftmals selbst finanziert haben ohne die Zuschüsse des Arbeitgebers
  • Senioren, die ledig sind und keine Hinterbliebenenrente bekommen
  • Männer, da sie statistisch gesehen früher sterben als Frauen

Übrigens: Über die Rente gibt es viele Mythen und Irrtümer. Die Rente muss immer beantragt werden. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuererklärungen abgeben, sonst drohen hohe Strafen. Bis zu welcher Rentenhöhe Sie Steuern zahlen müssen, lässt sich ausrechnen. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.

Wer im Ruhestand mehr Geld haben möchte, kann 100 Euro Zuschuss bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung führt künftig ein neues Online-Portal ein, sodass Versicherte ihre Altersvorsorge besser im Blick behalten können.