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Rente
04.05.2024

Riester-Rente kündigen: Für wen ist das sinnvoll?

Riester-Renten sollen die Altersvorsorge sichern, doch manche Menschen spielen mit dem Gedanken diese zu kündigen.
Foto: Andreas Gebert, dpa (Symbolbild)

Riester-Renten sollen die Altersvorsorge sichern, doch manche Menschen spielen mit dem Gedanken diese zu kündigen. Für wen das sinnvoll ist, lesen Sie im Artikel.

Um im Alter keine Rentenlücke zu riskieren, muss sich frühzeitig um eine passende Altersvorsorge gekümmert werden. Neben dem möglichen Konzept der Bürgerrente, gibt es die bereits etablierte Riester-Rente. Manche Versicherte überlegen, ob sie diese kündigen sollen und sich die Riester-Rente ausbezahlen lassen. Doch für wen ist das sinnvoll? Alle Informationen im Artikel.

Lohnt es sich die Riester-Rente zu kündigen?

Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente, die ausgezahlt wird, sobald das Renteneintrittsalter erreicht wurde. Der Staat belohnt Versicherte, die sich darum kümmern, dass das Geld im Alter reicht und bezuschusst die Sparbeträge zur Riester-Rente. Wann man in Rente gehen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Frühestens ist das ab 63 Jahren möglich, allerdings muss unter Umständen mit Abschlägen gerechnet werden. Manche Menschen können erst nach 40 Jahren oder nach 45 Jahren in Rente gehen. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder bestimmten Krankheiten gilt das nicht, sie dürfen früher in den Ruhestand. Wem das zu lange dauert, der kann auch die Altersteilzeit ab 55 Jahren nutzen.

Wer mit dem Gedanken spielt, die Riester-Rente zu kündigen, der sollte die Folgen bedenken. Eine Kündigung ist zwar möglich, allerdings muss beachtet werden, dass dann die staatlichen Förderungen verloren gehen, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt.

Wichtig ist, dass sich Versicherte genau darüber im Klaren sind, was eine Kündigung für sie bedeutet. Das Riester-Guthaben kann nämlich nicht in voller Höhe ausbezahlt werden, da davon noch die Kosten für die Kündigung, die Rückzahlung der staatlichen Förderung sowie Steuerermäßigungen abgezogen werden. Versicherte müssen sich das genau durchrechnen, rät die Deutsche Rentenversicherung, denn es kann sein, dass Sparern durch die Kündigung überhaupt kein Geld übrig bleibt oder sie sogar draufzahlen müssen.

Um auszurechnen, ob sich eine Kündigung lohnt, sollten Versicherte den Rückkaufswert der Riester-Rente bei ihrem Anbieter erfragen. Von diesem Ausgangswert werden dann die Kosten abgezogen.

Wer die Riester-Rente frühzeitig kündigt, begeht laut Gesetzgeber eine sogenannte schädliche Verwendung, da das angesparte Kapital nicht, wie ursprünglich geplant, für die lebenslange Altersrente verwendet wird. Daher müssen auch die staatlichen Förderungen auf die gezahlten Beiträge zurückgezahlt werden. Diese sowie die Steuerermäßigungen werden vom Anbieter direkt vom Rückkaufswert abgezogen. Sollte das Kapital nicht ausreichen, dann fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) den Restbetrag vom Versicherten zurück.

Außerdem sollten die Vertragsabschlusskosten bedacht werden. Der Anbieter berechnet diese auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit. Wer früher kündigt, der muss in Kauf nehmen, dass der Anbieter die verbleibenden Kosten vom Rückkaufswert abzieht.

Weitere Kosten kommen auf Versicherte zu, wenn diese auf die gezahlten Beiträge und die Förderung Kapitalerträge erhalten haben, da sie nach der Auszahlung darauf Steuern zahlen müssen. Das können etwa Zinsen sein.

Bei der Kündigung des Rieser-Renten-Vertrages sollte zudem auf den richtigen Zeitpunkt geachtet werden, denn wenn dieser an die Wertentwicklung der Finanzmärkte gekoppelt ist, kann es laut Deutscher Rentenversicherung zu weiteren Verlusten kommen, wenn gerade eine ungünstige Marktphase vorliegt.

Wichtig: Die Riester-Rente kann in der Regel nicht gepfändet werden, sobald Versicherte eine staatliche Förderung auf den Riester-Vertrag beantragen. Bei einer Kündigung geht der Schutz verloren und die Rente kann gepfändet werden.

Fazit: Bevor die Riester-Rente gekündigt wird, sollten sich Versicherte genau überlegen, ob sich das überhaupt für sie lohnt, da das vorhandene Kapital nicht exakt in dieser Höhe ausgezahlt wird, sondern viele Abzüge und Kosten drohen. Ein unabhängiger Rentenberater kann bei der Entscheidung helfen.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung der Riester-Rente?

Wer gerade einen finanziellen Engpass hat oder mit seinem aktuellen Riester-Vertrag unzufrieden ist, aber trotzdem nicht kündigen möchte, der hat verschiedene Optionen zur Auswahl.

Riester-Rente: Riester-Vertrag ruhen lassen

Ist die finanzielle Situation gerade schwierig und die Beitragszahlungen zur Riester-Rente werden zur Belastung, ist es möglich, den Riester-Vertrag ruhen zu lassen. In diesem Fall werden die Beitragszahlungen gestoppt. Die bisherigen Beiträge und Zulagen bleiben erhalten und wenn gewünscht, können jederzeit wieder Beiträge eingezahlt werden.

Riester-Rente: Anbieter- oder Tarifwechsel

Jeder Riester-Vertrag ist unterschiedlich. Wer mit den Konditionen unzufrieden ist, kann den Anbieter oder den Tarif wechseln. Das bisher angesparte Riester-Guthaben kann dann auf den neuen Vertrag übertragen werden. Laut Deutscher Rentenversicherung bleiben staatliche Förderungen erhalten, allerdings ist der Wechsel mit Kosten verbunden. Die DRV rät dazu, den neuen Anbieter vor Vertragsabschluss zu fragen, ob er mit der Übertragung einverstanden ist. Verneint dieser, sollten sich Versicherte einen anderen Anbieter suchen, um ihr Riester-Kapital nicht zu verlieren.

Riester-Rente: Wohn-Riester

Menschen, die ihr Eigenheim finanzieren oder ein bestehendes Baudarlehen ablösen müssen und dafür das Kapital brauchen, müssen nicht zwingend die Riester-Rente kündigen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Kapitalentnahme zu stellen, der bei der ZfA eingereicht werden muss. Diese prüft, in welcher Höhe die angesparten Beiträge ausgezahlt werden können.

Wie kann man den Riester-Vertrag kündigen?

Bei einer Kündigung des Riester-Renten-Vertrags muss laut DRV ein formloses Kündigungsschreiben an den Anbieter geschickt werden. Die Kündigung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Vertragsnummer
  • Entziehen der Einzugsermächtigung
  • Bankdaten für die Überweisung des Riester-Guthabens
  • Forderung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung

Außerdem sollte die Kündigungsfrist und eine eventuelle Mindestlaufzeit im Vertrag geprüft werden.

Übrigens: Die Rente steigt immer wieder. Der Rententabelle kann entnommen werden, wie sich das ganz persönlich auf dem Konto auswirkt. Wem das Geld trotzdem nicht reicht, kann als Rentner diverse Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds steht bereit. Wer besonders fleißig ist, kann zusätzlich einen Zuschlag von 100 Euro zur Rente bekommen.