Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Unbegrenzter Urlaub: Arbeitsrecht, Vor- & Nachteile

Vertrauensurlaub
28.02.2023

Arbeitszeitmodell unbegrenzter Urlaub: Traum oder Falle?

In Deutschland gibt es eine feste Anzahl an Urlaubstagen, die für alle Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Urlaub nehmen so oft und so lange man möchte – das klingt gut und nennt sich Vertrauensurlaub oder unbegrenzter Urlaub. Doch ganz so einfach ist es nicht.

Es klingt wie ein Traum für jeden Arbeitnehmer: unbegrenzter, bezahlter Urlaub. Genannt wird dieses Arbeitszeitmodell Vertrauensurlaub oder unbegrenzter Urlaub. Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den ersten Blick verlockend erscheinen mag, hat bei weitem nicht nur Vorteile. Hier erfahren Sie, was Vertrauensurlaub ist und was die Vor- und Nachteile von unbegrenztem Urlaub sind.

Unbegrenzter Urlaub: Was ist Vertrauensurlaub?

Bei dem Modell lassen Unternehmen ihren Angestellten bei der Urlaubsplanung freie Hand. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich ein Mitarbeiter 15 der 50 Tage freinimmt. Doch ganz ohne Regeln funktioniert auch dieses Arbeitszeitmodell nicht.

Denn in Deutschland gilt das Bundesurlaubsgesetz. Darin ist der gesetzliche Mindestanspruch geregelt. Wer fünf Tage wöchentlich arbeitet, hat ein Recht auf 20 Tage Urlaub pro Jahr, wer sechs Tage wöchentlich arbeitet, kann 24 Tage beanspruchen. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch entsprechend ihrer Arbeitsstunden anteilig berechnet. Im Arbeitsvertrag sollte der gesetzliche Mindesturlaub festgehalten und auch der Vertrauensurlaub aufgeführt sein.

Video: dpa

Was sind die Vorteile von unbegrenztem Urlaub?

Unternehmen, die Vertrauensurlaub anbieten, können sich dadurch als Arbeitgeber attraktiver machen und im Kampf um Mitarbeiter punkten. Zudem liefert das Unternehmen seinen Mitarbeitern einen Vertrauensbeweis. Das könnte mit einer Identifikation und einer höheren Leistungsbereitschaft einhergehen, wie die Online-Wirtschaftsplattform t3n berichtet. Für den Arbeitgeber kann das Modell zudem Kosten sparen. Er ist nicht mehr verpflichtet, seinen Mitarbeitern am Jahresende oder nach einer Kündigung ungenutzte Urlaubstage auszubezahlen.

Für Arbeitnehmer bedeutet der unbegrenzte Urlaub, dass sie sich so lange erholen können, wie sie möchten. Laut der Jobplattform Indeed führt Vertrauensurlaub zu einer Verbesserung der Gesundheit und der Zufriedenheit der Mitarbeiter.

Vertrauensurlaub: Welche Schwierigkeiten birgt das Modell?

Unbegrenzter Urlaub bedeutet für die Arbeitnehmer meist aber nicht unbegrenzte Freizeit. In der Regel wird der Ansatz an die Leistung des Arbeitnehmers gekoppelt, er muss sein vertragliches Arbeitspensum erfüllen. Wie das Jobportal Monster berichtet, müssen betriebliche Situationen und Abläufe berücksichtigt werden. Ohne Absprache mit dem Chef kann also nicht einfach unbegrenzt Urlaub genommen werden.

Oft führt die Regelung sogar dazu, dass Arbeitnehmer weniger als ihren gesetzlichen Mindesturlaub in Anspruch nehmen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Wie Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber Xing erklärt. Viele fürchten ein schlechtes Gewissen, für andere ist der Konkurrenzdruck oder die Angst vor dem Chef zu groß.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung