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Verkehr
23.11.2023

GDL und Bahn verhandeln über Tarifvertrag

Die Tarifverhandlungen zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn gehen weiter.
Foto: Marijan Murat, dpa

Mehr Geld, mehr Einflussbereiche, weniger Arbeitszeit: Auf diese Schlagworte lassen sich die GDL-Forderungen an die DB herunterbrechen. Am Donnerstag wurde stundenlang verhandelt - der Druck bleibt hoch.

Der wichtigste Mann der Lokführergewerkschaft GDL fehlte zunächst, gesprochen wurde aber dennoch: Die Deutsche Bahn und die GDL sind in die zweite Verhandlungsrunde über einen neuen Tarifvertrag eingestiegen.

Nach einer ereignisreichen Woche mit einem 20-stündigen Warnstreik und einer angelaufenen GDL-Urabstimmung über unbefristete Streiks saßen die Delegationen beider Seiten am Donnerstag bis etwa 18.30 Uhr in Berlin zusammen, um Kompromisslinien auszuloten. Auch das konfliktbeladene Thema Arbeitszeitsenkung steht bei der Verhandlungsrunde, die am Freitag um 10.00 Uhr fortgeführt werden soll, auf der Tagesordnung.

Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky fehlte zunächst überraschend und stieß erst am Donnerstagabend zur Runde dazu. "Wir haben einfach weitere Verhandlungstermine an anderer Stelle, wir haben andere Termine, die wir auch als GDL wahrnehmen", sagte dazu der stellvertretende GDL-Chef Lars Jedinat. "Naja, da muss jeder seine Prioritäten setzen. Ich bin hier und damit ist für mich klar, welche Prioritäten ich habe", kommentierte DB-Personalvorstand Martin Seiler Weselskys Fehlen am Morgen mit einem Schmunzeln. Kurz nach Weselskys Eintreffen teilte ein Bahn-Sprecher mit, dass die Verhandlungen für Donnerstag beendet seien.

Schweigen über Verhandlungsinhalte

Über den Ablauf der Verhandlungen wurde im Laufe des Tages nichts bekannt. Die GDL fordert bei den Tarifgesprächen eine Senkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich. DB-Personalvorstand Seiler hält die Forderung für unerfüllbar und sieht auch keinen Verhandlungsspielraum. Er betonte vor Verhandlungsbeginn, dass er zunächst über Themen reden wolle, bei dene Kompromisse möglich seien.

Neben der Arbeitszeitsenkung fordert die GDL unter anderem 555 Euro mehr pro Monat sowie eine Inflationsausgleichsprämie für die Beschäftigten. Die Bahn hat bisher eine elfprozentige Entgelterhöhung bei einer Laufzeit von 32 Monaten sowie die geforderte Inflationsausgleichsprämie angeboten.

GDL will Geltungsbereich ausweiten

GDL-Vize Jedinat betonte, dass die Gewerkschaft mit der Bahn auch Tarifverträge für die Beschäftigten in den Infrastrukturbetrieben abschließen will. Bisher gibt es in diesen Bereichen keine Tarifverträge zwischen der DB und der GDL, die Gewerkschaft bringt das Thema seit Jahren aber immer wieder auf die Agenda, weil sie ihren Geltungsbereich im DB-Konzern erweitern will. Die Bahn lehnt solche Tarifverträge ab, weil die GDL ihrer Ansicht nach unter den Infrastruktur-Beschäftigten kaum Mitglieder hat.

Die GDL ist im DB-Konzern die deutlich kleinere Gewerkschaft. Nach Konzernangaben werden gut 10 000 Beschäftigte nach GDL-Tarifverträgen bezahlt. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG verhandelte dagegen im Frühling und Sommer für gut 180 000 DB-Beschäftigte neue Tarifverträge. Sie ist vor allem in den Infrastrukturbetrieben deutlich stärker vertreten als die GDL.

Streikdrohungen bleiben aufrecht

Eine Lösung des laufenden Tarifkonflikts mit der Lokführergewerkschaft ohne weitere Arbeitskampfmaßnahmen scheint trotz der Bemühungen am Verhandlungstisch zurzeit eher unwahrscheinlich. "Der nächste Warnstreik kommt bestimmt. Damit werden wir uns nicht allzu viel Zeit lassen", sagte Weselsky erst vor wenigen Tagen in einem Zeitungsinterview. Konkret angekündigt wurde ein Warnstreik am Donnerstag aber zunächst nicht.

Parallel zu den Verhandlungen läuft bei der Gewerkschaft eine Urabstimmung unter den Mitgliedern über unbefristete Streiks. Sollten 75 Prozent der Abstimmungsteilnehmer für solche Maßnahmen stimmen, stünde GDL-Chef Weselsky ein weiteres Mittel zur Verfügung, mit dem er die DB-Verhandler unter Druck setzen könnte. Warnstreiks müssen im Vergleich zu Streiks zeitlich befristet sein und in einem angemessenen Verhältnis zu den Forderungen beziehungsweise der aktuellen Verhandlungssituation stehen.

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