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  3. Magenmittel: Schwangere und Stillende dürfen Iberogast nicht mehr nehmen

Magenmittel
13.09.2018

Schwangere und Stillende dürfen Iberogast nicht mehr nehmen

Einen Streit um neue Warnhinweise für Iberogast gibt es bereits seit zehn Jahren.
Foto: Martin Gerten, dpa (Archiv/Symbol)

Iberogast gehört zu den bekanntesten Arzneimitteln von Bayer. Schwangere und Patienten mit Lebererkrankungen dürfen es nun nicht mehr einnehmen.

Bayer muss auf dem Beipackzettel für sein rezeptfreies Magenmittel Iberogast künftig auch vor sehr seltenen, aber schwerwiegenden Leberschäden warnen. Das Unternehmen habe zugesichert, die angeordneten Änderungen innerhalb von vier Wochen umzusetzen, teilte das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit. Dazu gehört vor allem der Hinweis, dass das Mittel nicht von Schwangeren oder Stillenden eingenommen werden dürfe. Zudem dürfe es nicht bei Lebererkrankungen oder vorherigen Leiden angewendet werden. Bei den Nebenwirkungen müsse ergänzt werden, dass bei schöllkrauthaltigen Produkten Fälle von Leberschädigungen aufgetreten sind.

Iberogast darf nicht mehr von Schwangeren eingenommen werden

Hintergrund der Entscheidung seien neue Meldungen von Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Arznei, hieß es von der Behörde. Darunter befinde sich ein im Juli 2018 bekanntgewordener zweiter Fall von Leberversagen mit Lebertransplantation, der letztlich tödlich endete. 

Bislang heißt es in der Packungsbeilage von Iberogast nur, dass sich aus vorliegenden Daten keine Hinweise für Bedenken hinsichtlich der Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit ableiten ließen, eine Einnahme aber nur nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen sollte. Als sehr seltene Nebenwirkungen werden lediglich Überempfindlichkeitsreaktionen wie Hautausschlag, Juckreiz oder Atembeschwerden genannt.

Der nun angekündigten Umsetzung war ein zehnjähriger Streit vorausgegangen. Schon 2008 hatten dem BfArM rund 50 Fallberichte aus Deutschland vorgelegen, bei denen ein Zusammenhang zwischen Leberschäden und Schöllkraut in konsumierten Präparaten vermutet wurde. Die Behörde forderte in der Folge Hersteller von Produkten mit mindestens 2,5 Mikrogramm Schöllkraut pro Tagesdosis auf, ihre Beipackzettel um entsprechende Hinweise zu ergänzen.

Bayer über Iberogast: "Positives Nutzen-Risiko-Verhältnis"

Der Iberogast-Hersteller, zu jener Zeit noch Steigerwald, legte jedoch Widerspruch ein. Inzwischen ist Bayer der Produzent des Mittels - auch dieses Unternehmen hatte eine Ergänzung des Beipackzettels lange verweigert.

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"Wir stehen unverändert zu dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis von Iberogast in den zugelassenen Indikationen", hieß es in einer aktuellen Stellungnahme von Bayer. (dpa/AZ)

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