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Studieren
05.03.2024

Wird BAföG weitergezahlt, wenn das Studium nicht in Regelstudienzeit geschafft wird?

Das Studium sollte eigentlich geschafft sein, doch das Ende ist noch nicht in Sicht? Schnell kommt dann die Frage auf, ob auch das BAföG verlängert werden kann.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa (Symbolbild)

Sechs Semester für den Bachelor, vier für den Master - und dann ist Schluss mit BAföG? Die Regelstudienzeit spielt tatsächlich eine wichtige Rolle für die Förderung.

Es bildet laut Statistischem Bundesamt für fast eine halbe Million Studenten in Deutschland Monat für Monat die finanzielle Grundlage ihres Studiums: das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG.

Im Schnitt liegt der Förderbetrag bei 562 Euro. Endet das Studium, so läuft auch das BAföG aus. Doch was, wenn unversehens mehr Zeit benötigt wird, als es die Regelstudienzeit vorsieht? Antwort auf diese Frage gibt es in diesem Text. 

Wann wird das BAföG nicht mehr bezahlt?

Wer BAföG beziehen möchte, muss sich an ein paar Spielregeln und Termine halten. 

Kurz gesagt, errechnet sich die Höhe des BAföG-Satzes aus den Lebensumständen der Betroffenen, aus dem Einkommen der Eltern und den Vermögensverhältnissen. Ob einem BAföG überhaupt zusteht, entscheidet auch das Alter.

Bezahlt wird die Förderung laut Gesetz so lange wie die Regelstudienzeit des Studiengangs ist. Kurz gesagt sind das sechs Semester für den Bachelor sowie vier Semester für den Master. Sollte der Studiengang keine Regelstudienzeit ausweisen, werde sich laut meinbafoeg.de an Referenzwerte orientiert. Das sind beispielsweise für Lehramtsstudiengänge für die Primarstufe und die Sekundarstufe I sieben Semester.

Übrigens: Man kann die Studienzeit nicht unendlich ausdehnen, denn in vielen Studiengängen gibt es dafür eine maximale Anzahl. 

BAföG: Regelstudienzeit überschritten, was nun?

Schnell kann es passieren, dass aus den geplanten sechs Semester für den Bachelor doch mehr werden - im Zweifel reicht eine versemmelte Modulprüfung schon aus. Generell ist der Bezug von BAföG an die Regelstudienzeit gekoppelt.

Doch es gibt auch Ausnahmen: So gibt es laut meinbafoeg.de auch besondere Fälle, in denen die Förderungshöchstdauer nicht der Regelstudienzeit entspricht. Zum Beispiel, wenn:

  • eine Sprache fürs Studium erlernt werden muss. So wird pro Sprache ein Semester länger gefördert.
  • Semester im Ausland anstehen. Diese zählen wie auch Urlaubssemester nicht mit, da hier keine Förderung fließt.
  • aus einem wichtigen Grund vor dem vierten Semester die Fachrichtung gewechselt wird. Dann beginnt der BAföG-Zähler wieder im ersten Semester.

Wie bekommt man länger BAföG?

Auch die Regelstudienzeit an sich kann für einen verlängert werden. Dann müssen aber triftige Gründe vorliegen. Beispielsweise eine Krankheit oder ein Verschulden der Hochschule muss vorliegen.

Grundsätzlich können sich Interessierte auch die Frage stellen, ob sich BAföG oder ein Studienkredit mehr lohnt. Der Vorteil des Studienkredits ist, dass dieser sich nicht an die Regelstudienzeit koppelt - allerdings fallen bei ihm nicht nur Zinsen an, sondern man muss im Gegensatz zu BAföG die gesamte erhaltene Summe zurückzahlen.