Abwassergebühr wird gesplittet
Gemeinde Sielenbach muss neu kalkulieren
Heuer steht in Sielenbach die Kalkulation der Abwassergebühren an. Daraus ergibt sich, ob die Gebühren für die Jahre 2020 bis 2023 angepasst werden müssen. Entsprechend der aktuellen Rechtslage stimmte der Gemeinderat der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zu. Die muss eingeführt werden, wenn die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers zwölf Prozent der Abwasserkosten übersteigen. In Sielenbach liegt die Quote bei rund 17 Prozent. Die Gebühren für das Niederschlagswasser werden über den sogenannten Grundstücksabflussbeiwert ermittelt, bei dem jedes Grundstück eingestuft wird. (drx)
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