Fliesenleger darf Betrieb nicht weiterführen
Weil er wegen Bankrotts vorbestraft ist, darf ein Aichacher seinen Betrieb nicht weiterführen. Das kam nur durch Zufall auf.
Das ging mächtig daneben: Erst wollte ein Einzelhändler in Aichach seinen Betrieb erweitern. Nun darf er überhaupt keinen Betrieb mehr führen. Grund: Der Mann, der Fliesen vertreibt und verlegt, ist laut Verwaltungsgericht Augsburg mehrfach vorbestraft.
Unter anderem wegen Vollstreckungsverschleppung, Betrugs, Bankrotts und Veruntreuung von Arbeitsentgelt. 2012 hatte er vor dem Amtsgericht Aichach eine eidesstattliche Versicherung abgelegt. (nsi)
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