Freundin findet eine scharfe Patrone im Geldbeutel
Eine scharfe Patrone in ihrem Geldbeutel hatte eine 44-Jährige aus dem Nachbarlandkreis als Bedrohung ihres Ex-Freundes gegen sie ausgelegt.
Gegen den Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes von scharfer Munition hatte der 48-jährige Aichacher Einspruch eingelegt. Die Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht endete mit einem Freispruch. Weil seine damalige Ex-Freundin, inzwischen seine Verlobte, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte und dem Angeklagten damit nichts nachzuweisen war.
Im Mai 2012, als die 44-Jährige mit einer scharfen Patrone in ihrem Geldbeutel auf der Polizeistation in Donauwörth auftauchte, wollte sie mit dem 48-Jährigen nichts mehr zu tun haben. „Sie fühlte sich von ihm bedroht“, sagte der Polizeibeamte aus, der damals ihre Anzeige aufgenommen hatte. „Die Patrone war in ihrem Geldbeutel“, bestätigte er. Wie sie dahin gekommen war, konnte vor Gericht jedoch nicht geklärt werden.
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