Sind Toskana-Häuser in Neukirchen verpönt?
Im Thierhauptener Ortsteil entsteht ein neues Baugebiet. Warum teilweise nur Satteldächer erlaubt sind.
Im Neukirchener Neubaugebiet am Kirschenweg können künftig Häuser mit verschiedensten Dachformen entstehen – allerdings nicht in den von außerhalb gut sichtbaren Eingangsbereichen der Siedlung: Hier sollen es nur Satteldächer sein. Daran hielt der Thierhauptener Marktgemeinderat bei der jüngsten Sitzung fest.
„Dabei geht es uns nicht darum, den Bürgern etwas zu verbieten“, betonte Bürgermeister Toni Brugger. Vielmehr solle dadurch wie in Thierhaupten selbst eine „Grundordnung“ entstehen und der typisch bayerische Stil beibehalten werden. Auch Experten rieten aus „städtebaulichen Gründen“ von einer kompletten Freigabe der Dachformen ab, darunter Planer Walter Herb. CSU-Rat Johann Fröhlich zeigte sich gleicher Meinung: „Der dörfliche Charakter des Ortes muss bewahrt werden.“ Im gesamten Baugebiet entstehen rund 20 Bauplätze, neun davon können aktuellen Plänen entsprechend frei nach Dachwunsch bebaut werden. UB-Rat Franz Bissinger wandte ein, dass gerade der Toskana-Stil bei der Jugend gefragt sei. „Im ersten Bauabschnitt gibt es dann nur auf vier Plätzen die Möglichkeit, das Toskana-Dach zu wählen. Das ist wenig“, merkte er an und schlug vor, auf sechs Bauplätze mit freier Dachauswahl zu erweitern. Der geschäftsführende Beamte Anton Berchtenbreiter entgegnete, dass es voraussichtlich keine Unterteilung in mehrere Bauabschnitte geben wird und das Gebiet „in einem Zug erschlossen wird“. Dazu sagte der Bürgermeister: „Der Andrang im Rathaus ist schon jetzt groß. Letztendlich entscheidet die Nachfrage, ob es nur einen Bauabschnitt geben wird.“ Damit erklärte Bissinger seinen Einwand für erledigt. Neben Satteldächern sollen auf bestimmten Plätzen auch Toskana-, Walm- und Pultdächer möglich sein. Mit zwei Gegenstimmen entschied das Gremium, dass Flachdächer nur bei der Garage, nicht aber beim Hauptgebäude erlaubt sind. Zudem beschloss der Gemeinderat, dass es nicht nötig sei, in dem kleinen Baugebiet eine verkehrsberuhigte Zone auszuweisen. Die beiden geplanten Mittelinseln müssten allerdings für lange und breite Fahrzeuge angepasst werden. Unter anderem durch diese Änderungen wird eine erneute öffentliche Auslegung nötig.
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