Bauherren bleiben auf Planungskosten sitzen
Verwaltungsgericht Augsburg weist Klage gegen Marktgemeinde Pöttmes ab. Es geht um sozialen Wohnungsbau im Ortsteil Handzell
Der Markt Pöttmes muss nicht für Planungskosten von 14000 Euro aufkommen, die zwei potenzielle Bauherren von Sozialwohnungen im Pöttmeser Ortsteil Handzell bezahlt haben. Das entschied das Verwaltungsgericht Augsburg. Die potenziellen Bauherren hatten gegen die Gemeinde geklagt. Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage mitteilte, wollten sie die Kosten zurückerstattet haben, nachdem sich das Projekt zerschlagen hatte.
Wie berichtet, hatte der Marktgemeinderat im Februar 2016 mehrheitlich zugestimmt, dass in Handzell-Süd drei Häuser mit 18 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau entstehen dürfen. Dafür hätten der bestehende Bebauungsplan erweitert und der Flächennutzungsplan geändert werden müssen. Die Gemeinde und die Kläger schlossen damals laut Gericht einen städtebaulichen Vertrag für die Wohnungen mit Sozialbindung, wonach die Kläger die Planungskosten dafür tragen mussten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.