
Schrotthändler-Prozess: „Abschaum“ oder Justizopfer?

Der Staatsanwalt beantragt 20 Monate ohne Bewährung, die Anwälte einen Freispruch
„Er ist ein Abschaum der Menschheit!... Er hat das Vertrauen der Bürger in eine neutrale Justiz und Polizei massiv erschüttert!“ Diese Worte schrie Staatsanwalt Hubert Karpf in seinem Plädoyer laut in Richtung Zuhörer. Er möchte den Schrotthändler aus dem Donaumoos 20 Monate hinter Gitter schicken.
Weil der Mann behauptet hat, bei einer Vernehmung zum Mordfall Rupp von einem Polizeibeamten aus Neuburg (er war damals der Ermittlungsgruppe der Ingolstädter Kripo beigeordnet) mit einer Pistole bedroht worden zu sein. Der Beamte habe ihm die Waffe im Beisein zweier Kollegen an den Kopf gehalten, sagt der Angeklagte. Jetzt steht der 62-Jährige wegen Falschaussage vor Gericht.
Ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten gab es nie – der sachbearbeitende Staatsanwalt Karpf wollte lediglich dienstliche Stellungnahmen von den drei Polizisten. Der Gedanke, dass ein Polizeibeamter einem Vernehmungskandidaten eine Waffe an die Schläfe halte, sei absurd, sagte er. „Abgrundtiefer Hass auf die Polizei und die Justiz“ sei das Motiv. Weil keine Chance auf Wiedergutmachung bestünde, Nachahmer abgeschreckt werden sollten und die Rechtsordnung verteidigt werden müsste, fordert Karpf 20 Monate ohne Bewährung.
Das Urteil steht noch aus. Mehr zum Thema lesen Sie allerdings schon heute, Mittwoch, in den Aichacher Nachrichten.
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