„Schrottautos“ eines Rehlingers beschäftigen die Gerichte
Ein Mann aus Rehling darf seine Wagen behalten, wenn er die Verkehrssicherheit nachweisen kann. Sonst verschrottet das Landratsamt die vermeintlichen Oldtimer.
Entsorgungsreife Schrottautos oder Oldtimer? Um diese Frage dreht sich seit zwei Jahren ein Rechtsstreit zwischen einem Rehlinger und dem Landratsamt. Der 56-Jährige, der sich selbst als Händler und Sammler bezeichnet, will die Wagen behalten. Das Landratsamt befürchtet, dass auslaufende Flüssigkeiten die Umwelt schädigen. Wie berichtet, hat die Behörde den Mann daher immer wieder – vergeblich – aufgefordert, die Wagen zu entsorgen.
Anfang Mai machte das Amt ernst und holte acht Autos aus Oberach ab, um sie zu verschrotten. Die restlichen Fahrzeuge hatte der Angeklagte vorher anderweitig untergebracht. Er reichte nun seinerseits Klage gegen das Vorgehen des Landratsamtes ein, zog diese aber während der Verhandlung am Verwaltungsgericht Augsburg zurück. Wie Hildegard Schrieder-Holzner, Pressesprecherin am Verwaltungsgericht, auf Anfrage mitteilte, ist das Verfahren eingestellt.
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